Fußballparty ohne Fouls

Was bei einer Fußballparty während der WM in Haus und Garten erlaubt ist

Sommer, Sonne, Fußballparty: Millionen Fans freuen sich, dass es beim Public Viewing auch nach 22 Uhr etwas lauter werden darf. „Das ist allerdings kein Freibrief für die private WM-Party“, warnt Schwäbisch Hall-Experte Sebastian Flaith und sagt, was in Wohnzimmer und Garten erlaubt ist.

Fußballparty Volksbank Lübbecker Land 2018

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall / Steffen Scheyhing

Die deutsche Mannschaft will ihren Weltmeistertitel verteidigen, so mancher Fan seinen Titel als Grillmeister. Nun ist Grillen auch ohne einen Anlass wie eine Fußballparty zur WM schon ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Klar ist, dass Grillen im Garten als „sozialüblich“ gilt und deshalb nicht generell verboten werden darf.

Aber: Wo fängt die unzumutbare Beeinträchtigung an? Und: Wie oft müssen Nachbarn ihnen eventuell unangenehme Gerüche dulden? Darüber wiederum gehen die Meinungen weit auseinander. So ziehen manche Gerichte bei zehn Mal im Jahr – und höchstens zwei Mal im Monat – die Obergrenze. Andere Richter dagegen halten 25 Mal im Jahr für zumutbar. Spielen Jogis Jungs weltmeisterlich, hätten die deutschen Fans allein zur WM sieben Anlässe zur beliebten Fußballparty aus Grillen plus Fernsehen.

Mieter müssen sich einschränken

Deutlich stärker einschränken muss man sich in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnanlage. Vermieter dürfen das Grillen auf dem Balkon per Mietvertrag untersagen. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert sogar die Kündigung. Auch eine Eigentümerversammlung kann mehrheitlich ein Grillverbot für die Wohnanlage beschließen. Wer sich nicht sicher ist, welche Regelung gilt, sollte einen Blick in die Hausordnung werfen. Es kann auch helfen, bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter nachzufragen.

Fußballparty: Jubeln ja, Grölen nein

Beim Public Viewing darf es ausnahmsweise auch nach 22 Uhr lauter als 55 Dezibel werden. Eine Verordnung der Bundesregierung macht’s möglich. Die Betonung liegt auf „ausnahmsweise“. „In Privatwohnungen und -häusern gelten die Lärmschutzrichtlinien sowie die allgemeinen Nachtruhezeiten auch während der WM. Wenn wir wegen Ruhestörung gerufen werden, müssen wir dem nachgehen“, heißt es dazu aus dem Polizeipräsidium München. Natürlich wird niemand ernsthaft erwarten, dass deutsche Tore kurz vor Mitternacht nur noch flüsternd bejubelt werden. Den ganz Vorsichtigen bei einer Fußballparty können Apps Orientierung geben, mit denen sich per Smartphone die Umgebungslautstärke messen lässt.

Ansonsten gilt das Gleiche wie für das Grillen. Sprechen Sie sich vor der Fußballparty doch mit dem Nachbarn ab. Im Sinne von „Heute könnte es etwas lauter werden. Ich hoffe, das ist in Ordnung.“ Wer´s tut, hat später seltener die Polizei vor der Haustür oder im schlimmsten Fall eine Klage am Hals.

Fußballparty: bitte nicht zu lang!

Flaiths Faustregel für die Fußballparty: „Ob in der Wohnung oder im Garten – eine halbe Stunde nach dem Abpfiff sollte die Party vorbei sein.“ Extra-Tipp vom Schwäbisch Hall-Grill-Experten: „Man kann seine Unterstützung für die deutsche Mannschaft oder ein anderes Team auf auch andere Art zum Ausdruck bringen. Zum Beispiel mit einer Flagge am Balkon oder vor dem Fenster. Damit bekommt man in der Regel keine Probleme.“ Doch auch hier hilft eine weitere Recherche. Zum Beispiel ein vorheriger Blick in Hausordnung oder Mietvertrag. Und falls man sich selbst danach noch nicht sicher sein sollte, ein freundlicher Anruf bei der Hausverwaltung. Wenn alle Voraussetzungen für eine stressfreie WM geschaffen sind, dann kann die Fußballparty kommen. Und dann muss nur noch „die Mannschaft“ mitspielen…

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