Sparziele in Reichweite

Auch der Staat hilft Ihnen beim Erreichen Ihrer Sparziele

Durchhaltevermögen muss haben, wer seine Sparziele schaffen möchte. Ausdauer zahlt sich aber aus. Zumal der Staat für die Extraportion Motivation beim Sparen sorgt. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall klärt auf.

Sparziele Volksbank Lübbecker Land 2019

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Eines der wichtigsten Sparziele ist für die Mehrheit die Altersvorsorge. Dabei sind die eigenen vier Wände laut GfK für 74 Prozent der Deutschen die beste Wahl. Wer mit Wohneigentum fürs Alter vorsorgt, wird belohnt. Immobilienbesitzer im Ruhestand haben durchschnittlich 600 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Mieterhaushalte. So hat es das Statistische Bundesamt ausgerechnet.

Für viele führt der Weg zum Wohneigentum über das Bausparen. So besitzt jeder zweite Haushalt in Deutschland einen Bausparvertrag. Er hat einen entscheidenden Vorteil, wie das Forschungsinstitut Empirica ermittelt hat. Bausparguthaben werden seltener als andere Sparguthaben vorzeitig abgehoben. Ein weiteres Plus: Die staatlichen Zuschüsse kommen als Bonus obendrauf.

Für die Sparziele: Staatliche Zulagen dank Wohn-Riester

Ein Riester-Bausparvertrag wirkt dank hoher staatlicher Zulagen auf die eigenen Sparleistungen wie ein Tilgungs-Turbo für die Finanzierung. „Eine vierköpfige Familie kann bis zu 950 Euro im Jahr extra für die Finanzierung aufbringen. Und zwar dank der Zuschüsse für Kinder und Ehepartner. Hinzu können handfeste Steuervorteile kommen“, erklärt Eiß. So kommen die eigenen Sparziele schnell näher.

Satter Zuschlag für Bausparer

Sparer können sich die Wohnungsbauprämie sichern. Dann, wenn sie im Jahr bis zu 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) für ihren Bausparvertrag aufbringen. Dann gibt´s die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Das sind maximal 45 bzw. 90 Euro extra im Jahr. „Vergleichbare Zinsen auf ihr Erspartes erhalten Sparer heute woanders kaum noch“, so Eiß. Die Prämie erhält aber nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigen. Mit zwei Kindern liegt das zulässige Jahreseinkommen aber schon bei 81.000 Euro.

Arbeitnehmersparzulage hilft in Sachen Sparziele

Neben der Wohnungsbauprämie profitieren Sparer außerdem von der Arbeitnehmersparzulage. Diese erhält, wer die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag einzahlt. Bei bis zu 470 Euro Sparleistung kassieren Sparer 43 Euro extra im Jahr. Hier liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro im Jahr. Das tatsächliche Jahres-Bruttoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern kann aber sogar 62.700 Euro betragen. Auch hier hat der Schwäbisch-Hall-Experte Karsten Eiß einen Tipp. „Sparer, die keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können sich die Förderung trotzdem sichern. Nämlich indem sie sich einen Teil ihres Gehalts direkt auf ein Bausparkonto überweisen lassen.“

Gehen Sie Ihre Sparziele offensiv an!

(Text/Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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Und hier die Webseite der Schwäbisch Hall: