Immobilienbesitzer sind gefordert

Was ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer? Wir erklären es Ihnen.

Rund um den Jahreswechsel gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Immobilienbesitzer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt dabei die wichtigsten Neuerungen. 

Mehr Wohnungsbauprämie

Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf dann 35.000 Euro. Für Verheiratete überdies von 51.200 auf 70.000 Euro. „Dadurch profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer.

Verlängertes Baukindergeld

Volksbank Lübbecker Land Immobilienbesitzer 2021

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Richtigerweise in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.

Wichtig für Immobilienbesitzer: Neue CO2-Abgabe

Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen für Immobilienbesitzer teurer. Denn pro Tonne CO2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro. Dies haben im Übrigen die Verbraucherzentralen errechnet.

Wichtig für Immobilienbesitzer: Weniger Feinstaub bei Kaminöfen

Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Und zwar dann, wenn sie die geltenden Grenzwerte nicht einhalten können. Mit anderen Worten: Handlungsbedarf für Immobilienbesitzer!

Geteilte Maklerkosten

Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr. Kurz gesagt bedeutet es, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt.

Wichtig für Immobilienbesitzer: Andere Regeln bei Wohneigentum

Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Demzufolge können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen hierzu künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.

Wir wünschen Ihnen (ob Immobilienbesitzer oder nicht!): alles Gute für 2021!

(Text: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Zudem: die aktuellen Immobilienangebote der Volksbank Lübbecker Land

Abschließend: die Prognosen für 2021