Unwetter: Starkregen durch Versicherung abgedeckt?

Aktuelle Unwetter lassen die Frage nach dem Versicherungsschutz aufkommen

Unwetter in Deutschland, speziell in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Da kommt folglich die Frage auf: Sind Schäden, die Starkregen verursacht hat, von einer Versicherung abgedeckt? Die Antwort lautet richtigerweise: nicht automatisch.

Denn bei einem Unwetter dreht es sich in der Folge um so genannte Elementarschäden. Elementarschäden haben auf jeden Fall natürliche Ursachen und werden von herkömmlichen Wohngebäude- und Hausratversicherungen nur zum Teil erfasst. Risiken, die nicht durch Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind, sind vor allem Überschwemmungen, Erdrutsch oder Erdsenkung, Erdbeben sowie Lawinen und Schneedruck.

Das bedeutet: Schäden, die ein Unwetter verursacht hat, sind nur gedeckt, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Eine solche Elementarschutzversicherung lässt sich sowohl für eine Gebäude- als auch eine Hausratversicherung anwenden. Eine Gebäudeversicherung gilt im Übrigen für das betreffende Haus und seine Nebengebäude. Dagegen umfasst eine Hausratversicherung den gesamten beweglichen Hausrat, das heißt Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Wertsachen (unter bestimmten Bedingungen).

Unwetter: Verantwortung ist gefragt

Unwetter Bernd Volksbank Lübbecker Land 2021

Solche Bilder hat auch Tief „Bernd“ produziert. Archivfoto: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Nichtsdestrotrotz ist bei einem Unwetter die Verantwortung eines Hausbesitzers gefragt. Konkret heißt das zum Beispiel: Fenster und Türen müssen bei einem Unwetter geschlossen sein. Sowohl eine Hausrat- als auch eine Wohngebäudeversicherung kommen nicht für Schäden auf, die durch Hereinregnen entstanden sind. Wer also vergessen hat, rechtzeitig eines der Kellerfenster zu schließen, muss nach einem Unwetter den Schaden unter Umständen selbst tragen.

Wichtig ist darüber hinaus eine Rückstausicherung in Form eines Rückstauventils. Es kann – wie Tief „Bernd“ gerade beweist – durchaus passieren, dass Starkregen die Kanalisationen überfordert. Ein Rückstauventil verhindert dann, dass Wasser aus Ableitungsrohren oder einer Überschwemmung ins Haus gelangt. Ist ein solches Ventil hingegen nicht vorhanden, zahlt auch eine Elementarversicherung einen Schaden durch Rückstau nicht.

Übrigens: Die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz gewährt wird, fällt stets der Versicherer.

Wir empfehlen Ihnen daher: Gehen Sie ins Gespräch. Informieren Sie sich auf der Internetseite der R+V Versicherung, Partner der Volksbank Lübbecker Land.

Oder lesen Sie zuerst unseren großen Blogbericht zum Thema Elementarschäden.