Skispaß für Groß und Klein

Tipps, wie Sie jetzt im Winter unfallfreien Skispaß erleben können

Manche Kinder stehen schon auf den Brettern, bevor sie richtig laufen können. Andere kämpfen sich erst als Erwachsene durch tagelange Kurse. Eines ist jedoch klar: Niemand lernt Ski fahren, ohne hin und wieder auf die Nase zu fallen. Wer sich im Vorfeld informiert und absichert, ist im Ernstfall gut versorgt und erlebt echten Skispaß.

Für den Skispaß: Sicher unterwegs mit dem Skilift

Um später herunterzurasen, muss man erstmal hoch hinaus: Das Fahren mit dem Skilift ist anfangs ungewohnt. Bestenfalls üben es Eltern vorher mit ihren Schützlingen. Kinder, die kleiner als 1,25 Meter sind, sollten im Sessellift ohnehin nicht allein fahren. Denn sie könnten durch den Sicherheitsbügel nach unten durchrutschen. Schals sind am besten unter der Jacke aufgehoben, damit sie sich nicht verfangen. Beim Ausstieg sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder sich rechtzeitig konzentrieren und den Ausstiegsbereich zügig verlassen.

Haftpflicht: Wer die Aufsichtspflicht einhält, hat wenig zu befürchten

Skispaß Volksbank Lübbecker Land 2017

So sieht Skispaß aus: Mit Tempo (und der richtigen Ausrüstung!) den Hang hinab! Foto: pixabay.de

Verursacht ein Kind unter sieben Jahren auf der Piste einen Unfall, haftet in erster Linie die jeweilige Aufsichtsperson. Also meist die Eltern oder der Skilehrer. Wurde die Aufsichtspflicht jedoch ausreichend erfüllt, bekommen Geschädigte keinen Schadensersatz. Denn Kinder sind in diesem Alter noch deliktsunfähig. Zwischen sieben und 17 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, hängt die Haftpflicht von der persönlichen Reife und Entwicklung ab. Kann ein Kind schon gut Ski fahren und baut trotzdem einen Unfall, muss es für den Schaden aufkommen.

Soweit vorhanden, trägt dies die Familienprivathaftpflichtversicherung. Diese übernimmt bei R+V auch Schäden von deliktsunfähigen Kindern. Voraussetzung ist, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Ab 2018 kommt sie bereits in der Variante classic für Schäden bis zu einer Höhe von 15.000 Euro auf. Dabei wird die Schuldfrage im Einzelfall geklärt. Kinder sind bis zum Ende ihrer Ausbildung generell in der R+V-Familienprivathaftpflichtversicherung mitversichert.

Versicherungsschutz bei Skiunfällen und auf Reisen

Hier trübt sich der Skispaß: Bei Freizeitunfällen besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Passiert beim Skifahren ein Unfall, der bleibende Schäden verursacht, können schnell hohe Kosten auf eine Familie zukommen. Vor dem Skiurlaub sollten Eltern daher eine private Unfallversicherung abschließen. Denn diese zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Geht es in Skigebiete außerhalb Deutschlands, sollten Familien sich zusätzlich absichern.

Die Auslandsreise-DauerPolice bietet bei R+V einen umfassenden Schutz für beliebig viele Urlaubsreisen. Und zwar weltweit und jeweils für die ersten 45 Tage. Sie übernimmt bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland unter anderem die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Auch die Kosten für medizinisch sinnvolle Rücktransporte erstattet R+V.

Skispaß für die Kleinen: Kinder absichern und gezielt vorsorgen

Mit der R+V-Kapital-UnfallPolice Kinder können Eltern ihr Kind vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Und zugleich können sie Kapital für später aufbauen. Unabhängig davon, ob R+V bei einem Unfall Leistungen gezahlt hat, erhält der Kunde bei Vertragsablauf eine garantierte Kapitalleistung und eine Überschussbeteiligung. Haben die Eltern eine laufende Beitragszahlung vereinbart, sorgt die beitragsfreie Weiterversicherung auch dann für das Kind, wenn den Eltern etwas zustößt.

Wir wünschen Ihnen viel Skispaß in diesem Winter!

Hier finden Sie Informationen der R+V zu Versicherungsschutz für Kinder