Elementarschäden: bauen Sie vor

Eine spezielle Versicherung schützt vor Elementarschäden, also Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder Schneedruck

Der Herbst ist da: Ob er kräftige Herbststürme und ergiebigen Regen bringen wird? Machen Sie sich darüber und welche Folgen Mutter Natur für Ihre eigenen vier Wände vorsieht, keine Gedanken. Wir erklären Ihnen, welche Schäden durch eine Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind und wie Sie nicht auf Elementarschäden sitzen bleiben.

Elementarschäden haben natürliche Ursachen und werden von herkömmlichen Wohngebäude- und Hausratversicherungen nur zum Teil erfasst. So gelten Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche als Elementarschäden. Weil die Wetterlagen und deren Auswirkungen immer öfter recht extrem sind, steigt das Interesse vieler Bürger an einem zusätzlichen Elementarschutz. Ob dieser für Sie als Versicherungsnehmer sinnvoll oder sogar unverzichtbar ist, hängt in erster Linie vom Standort und von der baulichen Beschaffenheit Ihres Hauses ab.

Elementarschäden: Dann zahlt Ihre Gebäudeversicherung

Haben Sie als Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, ersetzt Ihnen diese Schäden, die durch

  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel
  • Blitzschlag

verursacht wurden und die direkt am Haus, an den Nebengebäuden und an allem, was darin eingebaut ist (Fenster, Leitungen, Einbaumöbel usw.), entstanden sind. Deckt zum Beispiel ein kräftiger Herbststurm einen Teil des Dachs ab, springt die Wohngebäudeversicherung ein.

Elementarschäden: Dann zahlt Ihre Hausratversicherung

Die Hausratversicherung umfasst den gesamten beweglichen Hausrat, das heißt

  • Möbel
  • Einrichtungsgegenstände
  • Kleidung
  • Wertsachen (unter bestimmten Bedingungen)
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Schützen Sie eigenen vier Wände vor den Auswirkungen extremer Wetterlagen: Teure Elementarschäden müssen nicht sein. Foto: ptnphotof – Fotolia

Werden sie durch Feuer, Hagel, Blitzeinschlag oder Sturm beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Regulierung. Ein praktisches Beispiel hierfür sind die durch einen Wasserrohrbruch unbrauchbar gewordenen Möbel.

Elementarschäden: Risiken, die nicht durch Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind

Dies sind vor allem

  • Überschwemmungen
  • Erdrutsch oder Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Lawinen und Schneedruck

Elementarschäden: Dann zahlt eine Elementarschadenversicherung

Bei

  • Überschwemmungen. Wenn also ein Gewässer über die Ufer tritt, wenn sich durch Starkregen Wasser staut oder wenn Grundwasser an die Erdoberfläche tritt.
  • Rückstau. Wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Voraussetzung ist ein funktionsfähiges Rückstauventil.
  • Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch. Versicherungsschutz besteht dann, wenn das Ereignis naturbedingt war.
  • Lawinen und Schneedruck. Wenn Schneemassen an Berghängen niedergehen oder ein Dach unter dem Gewicht des Schnees einstürzt.

Elementarschäden: Dann zahlt eine Elementarschadenversicherung nicht

Bei

  • Überschwemmungen in Form von Sturmfluten und Schäden durch Grundwasser, wenn dieses nicht an die Oberfläche gelangt.
  • Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war.
  • Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, wenn die Schäden auf menschlichen Einfluss zurückgehen. Dies gilt für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.
  • Schneedruck, wenn Schnee von Bäumen fällt.

Eine Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Elementarschäden: Der Versicherer entscheidet über den Schutz

Die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz gewährt wird, fällt stets der Versicherer. Liegt ihm ein Antrag auf Elementarschadenversicherung als zusätzlichem Versicherungsschutz zur Gebäude- und/oder Hausratversicherung vor, entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude nach Gefährdungsklassen, denen die statistische Hochwasser-Häufigkeit zugrunde liegt. Ein Versicherer kann aber sogar für den Fall, dass Ihr Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, den Versicherungsschutz verweigern. Nämlich dann, wenn Ihr Keller nach starkem Regen gleich mehrfach unter Wasser stand.

Sie sehen: Das Thema Elementarschäden und der passende Schutz davor ist gar nicht so einfach. Informieren Sie sich auf der Internetseite der R+V Versicherung, Partner der Volksbank Lübbecker Land.