Baukindergeld: Geschenk vom Staat

So kommen Familien ans Baukindergeld

Geld vom Staat. Beziehungsweise: Baukindergeld vom Staat. Das klingt doch nicht so schlecht, oder? Lesen Sie bei uns, für wen es in Frage kommt.

Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen, können rückwirkend zum 1. Januar 2018 vom Baukindergeld profitieren. Die Anspruchsberechtigten erhalten jährlich 1.200 Euro für jedes Kind. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Baukindergeld Volksbank Lübbecker Land 2018

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Grundvoraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie erstmalig Wohneigentum erwirbt und tatsächlich in der geförderten Immobilie wohnt. Deshalb muss spätestens drei Monate nach dem Einzug eine Meldebestätigung vorliegen. Anspruch auf die Förderung hat nur, wer im Zeitraum von 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 baut oder kauft. „Für Bauherren wichtig: Maßgeblicher Stichtag ist der Tag, an dem die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Beim Kauf einer Immobilie gilt der Tag des notariellen Kaufvertrags“, weiß Eiß.

Einen Antrag können Familien und Alleinerziehende stellen, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet ist und für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Wird ein Kind innerhalb der Förderdauer volljährig, bleibt die Förderung erhalten. Und zwar solange das erworbene Wohneigentum zehn Jahre ununterbrochen selbst genutzt wird.

Baukindergeld: pro Kind und Jahr 1.200 Euro

Wie hoch ist das Baukindergeld?
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro, bei einer Förderdauer von zehn Jahren also 12.000 Euro. Zusätzliches Schmankerl für alle Familien, die in Bayern wohnen: Der Freistaat erhöht die Förderung um jährlich 300 Euro je Kind. Zusätzlich können Familien dort die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro einmalig in Anspruch nehmen.

Gelten Einkommensgrenzen?
Förderberechtigt sind ausschließlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht übersteigt. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das zum Beispiel 105.000 Euro. Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich das Bruttoeinkommen. Es wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen alle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden. Maßgeblich für den Anspruch ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Baukindergeld: Einkommensgrenzen beachten

„Das bedeutet: Wer noch in diesem Jahr den Förderantrag stellen möchte, darf im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 die Einkommensgrenzen nicht überschritten haben“, erläutert Eiß. Dies muss der Antragsteller durch Einkommenssteuerbescheide nachweisen.

Wo und wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Interessenten können die Anträge seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online stellen. Die KfW zahlt das Baukindergeld jährlich aus. „Das Baukindergeld kann immer nur einer von mehreren Bausteinen einer Baufinanzierung sein. Wie es sinnvoll in die Finanzierung einer Immobilie eingebunden werden kann, weiß der Baufinanzierungsberater“, so Eiß.

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