Unfallflucht ist unfair

Heimische Polizei sensibilisiert mit Kampagne für das Thema Unfallflucht

Haben Sie eine Vorstellung, wie groß das Thema Unfallflucht in Deutschland ist? Sehr groß! Denn Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke hat somit allen Grund, mit einer vorbeugenden Kampagne auf diese Vergehen aufmerksam zu machen.

Schon eine Sekunde der Unachtsamkeit, und es passiert ein kleiner Rempler beim Einparken. Oder man touchiert ein anderes Fahrzeug oder einen Gegenstand beim Wenden oder Rückwärtsfahren. Es kann auch passieren, dass man beim Vorbeifahren den Spiegel eines geparkten oder entgegenkommenden Fahrzeugs berührt. Fährt der Verursacher trotzdem weiter, liegt eine Unfallflucht vor. Oftmals empfinden Menschen solche Unfälle als „Bagatelle“. Dabei gibt es auch Fluchten, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden. Grundsätzlich gilt übrigens: Eine Unfallflucht ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt!

Hinweise aus der Bevölkerung helfen der Polizei

Unfallflucht unfair Volksbank Lübbecker Land 2020Die Polizei NRW hat eine Präventionskampagne mit dem Namen “Unfallflucht ist unfair“ gestartet. Zentrales Element ist dabei der sogenannte Hinweiszettel. Dieser ist in zahlreichen Supermärkten, in allen Polizeidienststellen im Kreisgebiet sowie auf dieser Internetseite als Download erhältlich. Drucken Sie ihn sich aus, verstauen Sie ihn im Auto, so dass Sie den Zettel schnell zur Hand haben.

Er soll für Verkehrsteilnehmer als Gedankenstütze dienen, wenn sie eine Unfallflucht beobachten. Mithilfe dieses Zettels können sich Zeugen Elemente wie Kennzeichen oder Fahrzeugtyp schnell und einfach notieren. Der Polizei geben Sie so wertvolle Hinweise für einen ersten Ermittlungsansatz. Der beste Weg bleibt selbstverständlich der telefonische Hinweis einer beobachteten Unfallflucht über den Polizei-Notruf 110. Dadurch kann die Polizei sofort Fahndungsmaßnahmen einleiten und regelmäßig Unfallfluchten aufklären. Denken Sie daran: Auch Sie könnten betroffen sein!

Denken Sie an die Folgen

Zumeist handelt es sich bei den durch Unfallfluchten entstandenen Schäden um Ereignisse, die durch die Kfz-Versicherung abgedeckt sind. Es besteht also eigentlich kein Grund, sich vom Unfallort zu entfernen. Wer einfach weiter fährt oder die Telefonnummer hinterlässt, der kommt seinen Pflichten als Unfallverursacher nicht nach.  Damit riskiert man als Unfallflüchtiger neben drei Punkten „in Flensburg“ den Verlust der Fahrerlaubnis, unter Umstäünden für etliche Monate.

Vortäuschen einer Unfallflucht

Auch das Vortäuschen einer Unfallflucht, um beispielsweise einen selbst verschuldeten Schaden über die Versicherung abzurechnen, ist eine Straftat. Hier haben die Spezialisten der Polizei vielfältige Möglichkeiten, Spuren auszuwerten, um den geschilderten mit dem tatsächlichen Unfallverlauf abzugleichen.

Die Zahl der Verkehrsunfälle in NRW ist nach wie vor hoch. So nahmen 2019 die Unfälle auf den Straßen in unserem Bundesland im Vorjahresvergleich um rund 18.000 auf insgesamt knapp 679.000 zu. Auf einem hohen Wert haben sich seit Jahren auch die Unfallfluchten eingependelt. Dies bedeutet für das vergangene Jahr, dass bei der Polizei des Mühlenkreises insgesamt über 1.500 Unfallfluchten registriert wurden. Anders gesagt, wurden durchschnittlich gut 4,5 Unfallfluchten pro Tag angezeigt.

Denken Sie deshalb daran: Unfallflucht ist unfair!

Hier ist der Hinweiszettel (PDF-Datei):

Ihre Polizeiansprechpartner vor Ort: