Schlaglöcher: Unfallgefahr für Radfahrer

Vor allem kleine Schlaglöcher werden oft später oder auch gar nicht ausgebessert

Schlaglöcher sind auf Deutschlands Straßen weit verbreitet. Das ist ein großes Risiko für alle, die mit dem Rad unterwegs sind – auch weil es oft keine Hinweisschilder gibt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Besonders ältere Straßen und Radwege bergen ein großes Risiko: „Mit der Zeit entstehen feine Risse“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Eindringendes Wasser dehnt sich bei Frost aus und drückt schließlich den Asphalt hoch. Im Frühling bleibt dann ein Hohlraum zurück, der einbrechen kann. „Nicht alle Schäden werden sofort behoben. Das hängt auch davon ab, wie Verkehrs gefährdend sie sind. Kleinere Schäden werden somit oft deutlich später oder gar nicht ausgebessert“, sagt Richter.

Oftmals keine Warnhinweise

Schlaglöcher Volksbank Lübbecker Land 2023

Schlaglöcher und Risse: vor allem für Radfahrer eine Gefahr. Foto: R+V/iStock Image

Für Radfahrer bedeutet das: Sie müssen das ganze Jahr über mit Straßenschäden rechnen. „Aber längst nicht überall weist ein Schild auf die Gefahrensituation hin“, warnt R+V-Experte Richter. Er rät deshalb, gerade auf maroden Straßen besonders vorsichtig zu fahren und sehr genau auf mögliche Schlaglöcher zu achten. Dadurch lassen sich schwere Stürze verhindern.

Ebenfalls gut zu wissen: Schlaglöcher und Unebenheiten sind für Fahrräder mit breiten Reifen in der Regel kein großes Problem. Denn breite Reifen können mit einem niedrigeren Luftdruck gefahren werden, was dämpfend wirkt und darum Sicherheit und Komfort erhöht. Die Angabe des zulässigen minimalen und maximalen Luftdrucks steht auf den Flanken der Fahrradreifen.

Wer haftet bei einem Unfall durch Schlaglöcher?

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall durch Schlaglöcher, haftet die Kommune im Normalfall nicht. Denn Radfahrerinnen und Radfahrer müssen davon ausgehen, dass ein Fahrrad besonders empfindlich auf eine unebene Fahrbahn reagiert. „Letztlich hängt die Frage der Haftung aber vom Einzelfall und von den Umständen ab“, sagt Richter.

Weitere Tipps des R+V Infocenters:

  • Ist ein Benutzungspflichtiger Radweg (blaues Schild mit Radsymbol) stark beschädigt oder verengt, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrbahn benutzen.
  • Wer Schlaglöcher entdeckt, kann dies der Gemeinde oder dem Straßen- und Verkehrsamt melden. Einige Städte haben dazu eine spezielle Hotline dafür eingerichtet oder bieten eine App an.
  • In vielen größeren Städten gibt es sogar eigene Radbüros, denen man Gefahrenstellen und Problembereiche mitteilen kann.

(Text: R+V Versicherung)

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