Radfahrer: Dürfen sie Kopfhörer benutzen?

Für Radfahrer kommt es auf die Lautstärke der Kopfhörer an

Werden die Tage länger, wärmer und schöner, werden ebenso die Radfahrer irgendwie wieder munterer. Bestimmt haben doch auch Sie schon Radler mit Kopfhörern gesehen. Die Frage, die sich somit stellt: Dürfen die das?

Das Phänomen ist übrigens kein ganz kleines. Denn mehr als 80 Prozent der Deutschen sind Radfahrer. Und viele wollen auch auf ihrem Drahtesel nicht auf Musik oder Telefonate verzichten. Grundsätzlich ist Fahrradfahren mit Kopfhörern sogar erlaubt. Es gibt jedoch Einschränkungen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Volksbank Lübbecker Land Radfahrer Kopfhörer

Foto: R+V Versicherung

Radfahrer dürfen unterwegs telefonieren oder Musik hören – sowohl in der Natur als auch im Straßenverkehr. „Wichtig ist dabei jedoch immer, dass die Radler trotz Kopfhörern verkehrssicher unterwegs sind“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Gehör und Sicht nicht beeinträchtigt werden dürfen. Schließlich braucht das Verkehrsgeschehen die volle Aufmerksamkeit.“

Bei Verstößen droht ein Verwarngeld

Konkret bedeutet das: Wichtige Umgebungsgeräusche wie Rufe von Fußgängern, klingelnde Radfahrer, Autohupen oder gar Martinshörner dürfen nicht übertönt werden. Ist die Musik aus den Kopfhörern dagegen viel zu laut, bekommen Übeltäter ein Verwarngeld von zehn Euro. 25 Euro kostet es, wenn Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden. „Und bei einem Unfall kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat, riskiert sogar seinen Versicherungsschutz“, so Kretschmer.

Tippen verboten

Komplett verboten ist zudem, während der Fahrt Nummern ins Smartphone einzugeben, Nachrichten zu beantworten oder Musiktitel auszuwählen. „Radler dürfen ihr Handy nur dann in die Hand nehmen und bedienen, wenn das Rad steht – also wie bei Autos“, sagt R+V- Experte Kretschmer. Für das Telefonieren während des Radelns heißt dies: Freie Fahrt nur mit Freisprechanlage.

Allzeit gute und vor allem sichere Fahrt, liebe Radfahrer, ob mit oder ohne Musik!

(Text: R+V Versicherung)

Übrigens: Wir suchen Azubis…!