Gebrauchtwagen besser selbst abmelden

Wer einen Gebrauchtwagen privat verkauft, sollte Risiken minimieren

Auf Nummer sicher gehen alle, die ihren Gebrauchtwagen beim privaten Verkauf selbst abmelden. Ansonsten kann es passieren, dass die Kosten für Kfz-Versicherung und Steuer weiterlaufen, sagt das Infocenter der R+V Versicherung. Auch ein Kaufvertrag schließt dieses Risiko übrigens nicht aus.

Am unkompliziertesten ist es für Privatleute, wenn sie ihren Gebrauchtwagen an den Fachhandel verkaufen. Sobald das Fahrzeug samt Papieren übergeben ist, kümmert sich dieser auch ums Abmelden. Viele versuchen es jedoch lieber über Gebrauchtwagen-Portale oder Kleinanzeigen, weil sie sich einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Dann bleibt das Auto meistens angemeldet – auch für Probefahrten.

„Das ist nachvollziehbar. Denn die wenigsten Kaufinteressierten werden sich eigens dafür ein Kurzzeitkennzeichen besorgen“, sagt Christian Hartrampf, Experte Kfz-Betrieb bei der R+V Versicherung. „Hinzu kommt: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen. Und nicht jeder hat ein Privatgrundstück, auf dem er das Auto zwischenzeitlich parken kann.“

Kaufvertrag schützt nicht vor Betrug

Volksbank Lübbecker Land Gebrauchtwagen 2022

Stockfoto: R+V Versicherung

Hartrampf empfiehlt, die Ummeldung auf jeden Fall im Kaufvertrag zu vereinbaren. Doch das ist noch keine Garantie, dass die neue Besitzerin oder der neue Besitzer den Gebrauchtwagen auch wirklich ummeldet. Betrug kommt hier immer wieder vor. „Zwar geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, nicht aber die alleinige Verpflichtung zur Beitragszahlung. Die Kosten für Versicherung und Steuer müssen Verkäuferinnen oder Verkäufer in vielen Fällen weiter übernehmen, wenn das Auto nicht umgemeldet wird“, erklärt R+V-Experte Hartrampf.

Auf der sicheren Seite sind deshalb alle, die ihren Gebrauchtwagen vor der Übergabe selbst abmelden. „Spätestens nach dem Verkauf benötigen Versicherung und Zulassungsstelle eine Benachrichtigung werden. Soweit möglich, empfehle ich, das lieber selbst zu machen und es nicht Dritten zu überlassen.“

Betrugsopfer können sich wehren

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, kann eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle beantragen. Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, geht das auch ohne Papiere. Dann hat die neue Besitzerin oder der neue Besitzer vier Wochen Zeit, um sich zu melden – sonst gilt das Auto als abgemeldet. Verkäuferinnen und Verkäufer sind dann von der Steuerpflicht befreit, und der Versicherungsvertrag kann beendet werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Beim privaten Verkauf eines angemeldeten Autos geht die Versicherung mit Vertragsabschluss auf die Käuferin oder den Käufer über. Passiert anschließend ein Unfall, beeinträchtigt das nicht den Schadensfreiheitsrabatt der ehemaligen Besitzerinnen oder Besitzer. Daher sollte immer schnellstmöglich eine Info über den Verkauf an die Versicherung gehen. Und zwar unter Angabe des Käufers. Tipp: Der Kfz-Versicherung eine Kopie des Verkaufsvertrags zuschicken.
  • Ergänzend zum Kaufvertrag können Verkäufer und Käufer eine Kautionsvereinbarung zu dem Gebrauchtwagen treffen. Käuferinnen oder Käufer hinterlegen somit eine Kaution, die sich an der Höhe der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer berechnet. Diese erhalten sie zurück, wenn sie das Auto fristgerecht umgemeldet haben. Andernfalls wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.
  • Anders als bei der Anmeldung können Sie einen Gebrauchtwagen bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Bei Fahrzeugen, deren Dokumente ab 2015 ausgestellt wurden, ist dies auch online möglich.

(Text: R+V)

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