Neuregelungen im neuen Jahr

Welche Neuregelungen für Sie als Verbraucher in 2016 wirksam werden

Das nächste Jahr bringt in Deutschland wieder jede Menge Neuregelungen mit sich. Wir haben zusammengestellt, was sich für Sie bei Steuern und Finanzen, aber auch darüber hinaus als Verbraucher ändert.

Die Neuregelungen sollen Erleichterungen und finanzielle Vorteile verschaffen. Hier ist ein Überblick.

Eine der Neuregelungen:
Lohnsteuer-Freibeträge gelten länger
Bisher mussten Steuerpflichtige Freibeträge für den Lohnsteuerabzug Jahr für Jahr neu beantragen. Dies wird hinfällig, ab 2016 gelten Freibeträge jeweils für zwei Jahre. Heißt: Wer zum Beispiel einen Freibetrag vom 1. Januar 2016 eingetragen hat, kann davon bis Ende 2017 profitieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht allerdings auf ein „Aber“ aufmerksam: Der Steuerpflichtige muss seinem Finanzamt sofort mitteilen, wenn sich innerhalb der zweijährigen Laufzeit Wichtiges ändert. Wenn sich zum Beispiel die Werbungskosten des Arbeitnehmers verringern, weil sich durch einen Umzug der Arbeitsweg verkürzt hat. So etwas ist meldepflichtig.

Eine der Neuregelungen:
Grund- und Kinderfreibetrag steigen
Am 1. Januar 2016 steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro. Ledige müssen erst Einkommen von mehr als 8.652 Euro versteuern. Gemeinsam veranlagte Ehepaare müssen Einkommensteuer zahlen, wenn sie mehr als 17.304 Euro verdienen. Geringverdiener brauchen keine Steuererklärung abzugeben. Bei Alleinstehenden ist die Einkommensgrenze bei 11.000 Euro, bei Ehepaaren bei 20.900 Euro. Angehoben wird zum Jahreswechsel auch der Kinderfreibetrag, und zwar um 48 Euro. Der steuerfreie Teil des Einkommens steigt auf 2.304 Euro pro Kind und Elternteil.

Eine der Neuregelungen:
Steuer-ID für Kindergeld-Bezug nötig
Ab 2016 gibt es zwei Euro mehr Kindergeld. Im Gegenzug wollen die Familienkassen, dass die Bezieher von Kindergeld eindeutig identifizierbar sind. Die Familienkassen fordern deshalb die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindergeldbeziehers sowie der Kinder. Dabei ist im Übrigen das Geburtsjahr des Kindes vollkommen einerlei. Falls den Kassen diese Angaben nicht vorliegen, werden Eltern im Laufe des Jahres angeschrieben. Eltern müssen also erst dann tätig werden, wenn sie eine Aufforderung ihrer Familienkasse in Sachen Steuer-ID erhalten haben. Keine Sorge, dass das Kindergeld ausbleibt, falls die Steuer-ID noch nicht mitgeteilt wurde: Das Kindergeld zahlt die Familienkasse weiterhin, auch wenn Eltern die Daten erst im Laufe des Jahres schriftlich nachreichen.

Eine der Neuregelungen:
Keine Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID
Auch die Banken verlangen vom 1. Januar 2016 an die Steuer-ID ihrer Kunden. Andernfalls verlieren Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Fehlen die Angaben, müssen Kunden aber keinen neuen Antrag stellen. Es reicht, der Bank die Steuer-ID zu nennen. Bei Gemeinschaftskonten müssen beide Ehe- beziehungsweise Lebenspartner die Nummer
mitteilen. In vielen Fällen ist die Steuer-ID in den Banken schon bekannt. Auf neuen Anträgen muss sie seit 2011 verbindlich angegeben werden.

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Viele Neuregelungen hält das Jahr 2016 für Sie bereit. Wir helfen bei der Orientierung. Foto: fotolia

Eine der Neuregelungen:
Ab Februar gilt nur noch die IBAN
Kontonummer und Bankleitzahl sind bald passé: Auch Privatkunden müssen vom 1. Februar 2016 die IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Indirekt bleiben die Bankleitzahl und die Kontonummer den Kunden aber erhalten: Als Teil der 22-stelligen IBAN-Nummer folgen die Angaben nach der Länderkennung „DE“ und einer zweistelligen Prüfnummer.
Hier finden Sie die IBAN-Nummer Ihrer Volksbank Lübbecker Land: auf ihren Kontoauszügen, im OnlineBanking oder auf Ihrer BankCard. Innerhalb der Eurozone ist die IBAN die verbindliche Kundenkennung. Deshalb benötigen Kunden vom 1. Februar 2016 nicht mehr den BIC (Bank Identifier Code). Die Ausnahme ist: Wenn sie Geld außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überweisen, müssen Sie den BIC angeben.

Eine der Neuregelungen:
Altersvorsorge wirkt sich steuermindernder aus
Ausgaben für die Altersvorsorge senken ab 2016 die Steuerlast noch weiter ab. Bisher erkennt der Fiskus 80 Prozent der Aufwendungen als steuermindernd an. Vom neuen Jahr steigt der Wert auf bis zu 82 Prozent. Das bedeutet: Steuerpflichtige Singles können bis zu 18.669 Euro steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren werden Aufwendungen von bis zu 37.338 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt.
Zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Aufwendungen abgezogen. Ab 2016 verändert sich auch die Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner von 70 auf 72 Prozent. Also sind nur noch 28 Prozent der Rente steuerfrei.

Eine der Neuregelungen:
Rente steigt deutlich
Die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich auf die kräftigste Rentenerhöhung seit langem freuen: Das Plus im Jahr 2016 könnte nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums bei vier bis fünf Prozent liegen und damit rund doppelt so hoch wie 2015. Die Gründe sollen die gute Wirtschaftslage und ein statistischer Sondereffekt sein. Wie hoch die Rente genau sein wird, steht allerdings erst im Frühjahr 2016 fest.

Eine der Neuregelungen:
Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)
Neu ab 1. Januar 2016 ist der Mustervordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die der Arzt kranken Beschäftigten ausstellt. Dieser besteht aus einem vierteiligen, gelben Formular aus selbstdurchschreibendem Papier. Vierteilig, weil: Je eine Ausfertigung bekommen die Krankenkasse, der Arbeitgeber, der Versicherte und der Arzt. Die Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.

Eine der Neuregelungen:
Wohngeldbezieher erhalten höhere Leistungen
Ab 2016 stehen Wohngeldbeziehern höhere Leistungen zu. So wird ein alleinstehender Rentner mit einer Brutto-Rente von 800 Euro und einer Miete von 300 Euro statt bisher 38 Euro künftig dann monatlich 77 Euro Wohngeld bekommen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Brutto-Erwerbseinkommen von 2.600 Euro (Alleinverdiener) sowie einer Miete von 730 Euro kann künftig mit monatlich 163 Euro statt bislang 27 Euro Wohngeld rechnen.

Eine der Neuregelungen:
Pflegebedürftige und Angehörige bekommen mehr Leistungen
Im Jahr 2016 werden erste Änderungen innerhalb der zweiten Stufe der Pflegereform in Kraft treten. So haben Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege. Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden.

Eine der Neuregelungen:
Ab Herbst 2016 gibt es mehr BaFöG
Studierende können sich ab Herbst 2016 über mehr BaFöG freuen. Beim Grundbedarf steigt der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat, beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro (bisher 597 Euro).

Eine der Neuregelungen:
Höhere Leistungen bei Sozialhilfe und Hartz IV
Ab 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Dies betrifft die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt um fünf auf 404 Euro, bei Paaren beträgt der Satz jeweils 364 Euro und damit vier Euro mehr als bislang.

Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Neuregelungen 2016: