Jahresausblick: die Themenübersicht

Unser Jahresausblick erklärt Ihnen, was sich im neuen Jahr ändert

Schauen wir gemeinsam auf 2020. Unser Jahresausblick hat die Infos, welche Neuerungen das neue Jahr mit sich bringt. Zum Beispiel beim Mindestlohn oder dem Arbeitslosengeld.

Jahresausblick: Mindestlohn steigt um 5,8 Prozent

Seit Anfang des Jahres beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde. Zum Start in das neue Jahr 2020 wird der Mindestlohnt auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Den höheren Mindestlohn erhalten alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu zählen auch Minijobber oder Rentner.

Viele Auszubildende profitieren in Zukunft ebenfalls von einem Mindestlohn. Mit dem neuen Gesetz verdienen sie im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro. Danach steigt der Mindestlohn auf 620 Euro. Durch die höhere Vergütung soll nicht nur die Abbrecherquote gesenkt, sondern auch die Leistung der Auszubildenden anerkannt werden. Zusätzlich soll so auch die Motivation der Ausbildungsbetriebe sichergestellt werden.

Jahresausblick: Erweiterung des Starke-Familien-Gesetzes

Kinder und Familien mit niedrigen Einkommen können im neuen Jahr 2020 mit mehr staatlichen Leistungen rechnen. Zwar trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz bereits im Sommer 2019 in Kraft. Dieses Gesetz wird aber in einem zweiten Schritt zum Januar 2020 erweitert.

Sowohl mit dem Kindergeld als auch mit dem Unterhaltsvorschuss wird das Existenzminimum des Kindes gesichert. Dieses Existenzminimum wird zum 1. Januar 2020 erhöht. Zudem steigen die Kinderfreibeträge um 192 Euro pro Kind. Durch die gesetzlichen Neuerungen sollen ärmere Kinder von höheren Sozialleistungen profitieren.

Jahresausblick: Bundes-Teilhabe-Gesetz: Bessere Leistungen für Behinderte

Menschen mit Behinderung erhalten durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz mehr Unterstützung vom Sozialamt. So wird das Einkommen der Lebenspartner ab 2020 nicht mehr berücksichtigt.

Außerdem dürfen Menschen mit Behinderungen freier bestimmen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen.

Volksbank Lübbecker Land Jahresausblick 2020Jahresausblick: Neuer CO2-Grenzwert für Autos ab 2020

Fahrzeuge, die ab 2020 in der Europäischen Union neu zugelassen werden, dürfen den durchschnittlichen Höchstwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht mehr überschreiten.

Dieser durchschnittliche Grenzwert bezieht sich auf die gesamte Flotte eines Autoherstellers. Das bedeutet: Der Hersteller darf auch Modelle, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, verkaufen – vorausgesetzt andere Modelle liegen unter dem Grenzwert und gleichen den zu hohen CO2-Wert wieder aus. Anderenfalls drohen hohe Strafen.

Der CO2-Höchstwert von 95 Gramm pro Kilometer entspricht einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 4,1 Litern. Bei einem Dieselauto sind es 3,6 Liter.

Jahresausblick: Härtere Bußgelder für Autofahrer

Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen könnte künftig statt 15 bis 30 Euro bis zu 100 Euro kosten oder sogar Punkte in Flensburg einbringen. Das sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor. Auch dreiminütiges Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen auf der Straße würde verboten. Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, droht eine Geldbuße von bis zu 320 Euro (plus einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg), bisher sind es 200 Euro.

Jahresausblick: Sicherheit für Radfahrer

Für das Überholen von Radfahrern durch Autos – wie übrigens auch von Fußgängern oder E-Tretrollern – soll künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts gelten. Der „grüne Pfeil“ beim Rechtsabbiegen soll auch für Radfahrer gelten, analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sind in Zukunft auch Fahrradzonen möglich.

Jahresausblick: Belegausgabepflicht

Ab dem Jahr 2020 sind alle Anwender elektronischer Kassensysteme dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbeleg auszuhändigen. Es reicht nicht mehr nur die Frage, ob ein Beleg gewünscht ist oder nicht!

Jahresausblick: Mehr Arbeitslosengeld

Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung

bekommen ab 1. Januar 2020 mehr Geld. Dabei wird nicht nur Erwachsenen 1,88 Prozent mehr ausgezahlt – auch Kinder und Jugendliche bekommen mehr.

Jahresausblick: Veränderte Ausbildung im Pflegebereich

Bislang waren die Ausbildungen zum/r Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in eigenständig. Ab 2020 werden diese Berufe in einer generalisierten Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ erlernt, wobei zwischen vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden kann.

Soweit unser Jahresausblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ihnen ein gutes Jahr 2020!

So war unsere zweite Mitgliederwoche: