Starkregen und seine Folgen

Hausbesitzer können Schäden durch Starkregen vorbeugen oder sich mit Versicherungsschutz wappnen

Der Starkregen der vergangenen Tage hat die Bundesrepublik kalt erwischt. Orte wurden überschwemmt, Gebäude evakuiert, Keller liefen voll Wasser. Was ist zu tun, sollte der eigene Keller betroffen sein? Und: Kann man sich gegen Hochwasserschäden versichern?

Arbeiten wir es nacheinander auf. Ja, man kann sich gegen die Folgen von Starkregen versichern. Aber: Hausratversicherungen decken standardmäßig zwar Schäden ab, die durch geplatzte Wasserleitungen im Haus entstehen. Werden Haus oder Wohnung aber durch überlaufende Gullys oder Flüsse unter Wasser gesetzt, tritt eine andere Lage ein. Schäden durch von außen eindringendes Wasser übernehmen Hausrat- und Gebäudeversicherungen nur, wenn sogenannte Elementarschäden durch Naturkatastrophen oder Unwetter ausdrücklich mitversichert wurden.

Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Wir erklären Ihnen, was alles zu Elementarschäden zählt. Und wann eine Elementarschadenversicherung zahlt. Diese können Sie bei unserem genossenschaftlichen Partner, der R+V Versicherung, abschließen.

Unser großer Blogbericht zum Thema Elementarschäden

Starkregen: Das sollten Sie schon vorher tun

Der Immobilien- und Grundeigentümerverband Haus & Grund empfiehlt, Türen, Fenster und Lichtschächte abzudichten und in Abflussrohren Rückstauklappen zu installieren. Diese verhindern, dass aus der Kanalisation Wasser zurück in den Keller fließt. Denn oft werden Häuser durch Abflussrohre geflutet, nicht von außen. Holen Sie Wertgegenstände aus dem Keller. Lagern Sie keine Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe im Keller.

Auf diese Weise kommen sie nicht mit Wasser in Berührung. Denken Sie auch daran, Heizöltanks gegen Aufschwimmen zu sichern.

Und wenn ein Starkregen doch Ihren Keller unter Wasser gesetzt hat?

Dann beachten Sie folgendes.

Nach dem Starkregen: Schritt 1
Ihr erster Griff gilt eben NICHT dem Putzeimer. Zunächst müssen Hausbesitzer überprüfen, ob der Strom abgestellt ist. Sonst kann ein Kurzschluss im Keller zur tödlichen Gefahr werden. Daher gilt der Rat: Liegt der Stromkasten dort, wo das Wasser ist, besser die Feuerwehr oder den Energieversorger anrufen. Unterstützung durch die Feuerwehr benötigen Sie, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen (Chemikalien) freigesetzt worden sein sollten.

Nach dem Starkregen: Schritt 2
Das hier ist ganz wichtig und widerspricht dem ersten Impuls. Man darf nicht in jedem Fall sofort das Wasser aus dem Keller pumpen. Bei hohen Pegelständen sogar erst, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst besteht laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes durch den ungleichen Wasserdruck beschädigt wird. Unter Umständen ist der Rat von Statikern gefragt.

Nach dem Starkregen: Nicht sofort die Pumpe laufen lassen

Starkregen Überflutung Volksbank Lübbecker Land

Nach einem Starkregen kommt oft der große Schaden. Fotos: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Das Bundesumweltministerium ergänzt in seiner Hochwasserfibel als Richtwert: Mit dem Abpumpen kann man beginnen, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus. Vor dem Beginn der Abpumparbeiten sollten die Besitzer bereits mit der Dokumentation der Schäden durch Fotos oder Videos beginnen. Es sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung begonnen werden, damit Folgeschäden vermieden werden. Die Elektrik sollte ein Fachmann überprüfen.

Nach dem Starkregen: Schritt 3
Jetzt heißt es nach dem Starkregen: Abpumpen und Schlamm entfernen. Es sollte schnell gehen. Das Wasser muss baldmöglichst weg, damit sich Holz, Dämmungen und Trockenbau-Elemente nicht vollsaugen. Trocknet Schlamm, wird er zu einer schweren, festen Masse. Wenn Wasser abfließt, kann man Schlammreste mit sauberem Wasser wegspritzen.

Nach dem Starkregen: Schritt 4
Das Wasser ist wieder weg, jetzt sollte der Hausbesitzer mit Kugelschreiber und Block den Keller betreten. Eine Schadensliste muss erstellt werden.

Nach dem Starkregen: Machen Sie eine Schadensliste

Auch Fotos gehören aus dokumentarischen Gründen dazu, sagt die Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann es sogar sein, dass ein Gutachter die Räume ansehen muss, bevor man richtig aktiv werden darf. Hier ist besonders wichtig: Nichts wegwerfen ohne vorherige Absprache.

Nach dem Starkregen: Schritt 5
Versicherte sind in der Pflicht, dass die Schäden nicht noch schlimmer werden. Das bedeutet: Alles, was in der feuchten Umgebung neu oder weiteren Schaden nehmen kann, muss aus den Räumen heraus und trocknen können. Das gilt zum Beispiel für Elektrogeräte und Möbel. Den Räumen selbst sollten Hausbesitzer zeitnah etwa mit Trocknern aus dem Baumarkt die Feuchtigkeit nehmen. Wer zu lange abwartet, riskiert Schimmelschäden als Folgeerscheinung.

Ob Profis beim Trocknen und Renovieren helfen müssen, hängt von der Stärke der Überschwemmung und den Baumaterialien des Hauses ab.

Ein überschwemmter Keller als Folge von Starkregen ist immer super-ärgerlich. Aber: Sie können vorbeugen. Und Sie können vorbereitet sein, wenn es mit dem Hochwasser dann doch mal passiert.