500er bald Geschichte

Der 500er, der 500-Euro-Schein, wird in absehbarer Zeit nicht mehr ausgegeben

Der 500er ist bald Geschichte: Der 500-Euro-Schein wird nach und nach abgeschafft, Europas Währungshüter haben diese Entscheidung getroffen, die durchaus umstritten ist und Kriminellen das Handwerk erschweren soll. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

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Schweden steht auf Plastik

In Schweden müssen Urlauber davon ausgehen, dass sie immer seltener noch mit Bargeld bezahlen können

Schweden scheint auf dem Weg in eine bargeldlose Gesellschaft. Mit Bargeld zu zahlen ist nicht nur out, sondern bei immer mehr Gelegenheiten schlichtweg kaum noch möglich. Statten Sie sich deshalb für einen Besuch oder Urlaub in dem Land mit einer Kreditkarte aus. Weiterlesen

GoldCard ist Gold wert

Mit der GoldCard haben Sie viele Vorteile für die Urlaubsreise ins Ausland

Die GoldCard – unsere goldene Kreditkartenversion der VISA oder Mastercard – ist ein hervorragender Wegbegleiter für Ihren Urlaub. Egal ob es ins Ausland geht oder Sie in heimischen Gefilden bleiben: Die GoldCard hat viele Vorteile – auch als Zahlungsmittel. Weiterlesen

Bargeld bleibt

Bargeld ist für die meisten Deutschen als Zahlungsmittel unverzichtbar

Bargeld dominiert bei uns in Deutschland immer noch an der Kasse, wenn es um das Bezahlen kleiner Beträge gilt. Bei Einkäufen mit Beträgen um 20 Euro wird die Rechnung in vier von fünf Fällen mit Bargeld beglichen. Weiterlesen

Neuer Zehner wird eingeführt

Auch beim Zehner steigen wir Banken jetzt vom 23. September 2014 an auf die Europa-Serie um

Der neue Zehner ist da: So lässt sich leicht flapsig beschreiben, dass die neue 10-Euro-Banknote im gesamten Euroraum in den Verkehr gegeben wird. Und zwar von Dienstag, 23. September 2014, an. Weiterlesen

USA und EU gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Vom 1. Juli 2014 an müssen wir Daten zu US-Kunden an die Behörden in den USA übermitteln

Europa und die USA wollen gemeinsam gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Zahlreiche Staaten des EU-Raumes – darunter die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien – haben mit den USA jeweils zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen. Mit den Abkommen soll ein US-Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung umgesetzt werden.

In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass Finanzinstitute und Versicherungen, die nicht in den USA ansässig sind, den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen. Das Ziel lautet: Die USA wollen den Trend zur Steuerhinterziehung bei Inhabern von Auslandskonten brechen und das Steueraufkommen erhöhen. Im Gegenzug erhält der deutsche Fiskus Steuerinformationen von US-Banken über in Deutschland steuerpflichtige Anleger.

Volksbank Lübbecker Land - gegen Steuerhinterzieher in den USA

„Im Namen des Volkes“: EU und USA setzen gemeinsam ein US-Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung um. Foto: fotolia

Was bedeutet das für die Volksbank Lübbecker Land?

Als deutsches Kreditinstitut sind wir nach den Neuregelungen verpflichtet, Informationen zu US-amerikanischen Konto- und Depotinhabern über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung zu übermitteln.

Ab wann gilt diese Meldepflicht?

Vom 1. Juli 2014 an.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Bei jeder Kontoeröffnung sind wir verpflichtet, von jedem Kontoinhaber (nur Privatpersonen) eine Selbstauskunft einzuholen: Hierzu muss der Kunde erklären, ob er die US-Staatsangehörigkeit besitzt oder in den USA steuerlich ansässig ist. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn wir Ihnen genau diese Frage stellen (müssen).
Bestätigt der Kunde die US-Steuerpflicht, wird er mit seinen steuerlichen Daten jährlich an die amerikanische Finanzverwaltung gemeldet.

Was wird wann gemeldet?

Meldebestandteile sind zum Beispiel Kontostände am Ende eines Kalenderjahres sowie Erträge aus Depots, Einlagekonten und anderen Anlageformen. Ist der Kunde ein US-Kunde, werden seine persönlichen Daten und die Meldebestandteile jeweils zum 30. September eines Folgejahres an die US-Finanzverwaltung gemeldet.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beantworten sie gerne unter Tel. 05741 / 328 – 0.

(Quelle: Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken/BVR)

SEPA betrifft auch Sie

Stellen Sie mit uns Ihren Zahlungsverkehr auf den neuen, einheitlichen Standard um.

SEPA steht für: „Single Euro Payments Area“.

Das bedeutet: ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. SEPA löst die bisherigen nationalen Verfahren ab. Es betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Die für Sie wahrscheinlich auffälligsten Änderungen sind: Aus der bisherigen Kontonummer wird IBAN (= International Bank Account Number), aus der Bankleitzahl wird BIC (= Business Identifier Code).
Wo finden Sie diese Angaben? Auf jeder VR-BankCard (der „ec-Karte“) stehen sie auf der Rückseite, zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld. 

Wir helfen Ihnen bei der Umstellung

Welches sind die weiteren wichtigsten Neuerungen seit dem 1. Februar 2014? Lesen Sie dies in Ruhe nach. Checklisten, Anleitungen und Mustertexte geben Ihnen Werkzeuge in die Hand, damit Sie rechtzeitig SEPA-fit sind.
Ihre Volksbank Lübbecker Land gibt Ihnen Hilfestellung. Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Sie in Sachen SEPA noch mehr unterstützen können oder schicken Sie uns eine Mail an sepa@VBLL.de

 

Aktuelle Meldungen

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht – anders als in den Medien vielfach dargestellt – keine generelle Verschiebung des gesetzlich festgelegten Endtermins der SEPA-Migration vom 1. Februar auf den 1. August 2014 vor. Es wird den Kreditinstituten nur gestattet, von Unternehmen und Vereinen noch bis zum 1. August 2014 Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften in den Alt-Formaten entgegenzunehmen und zu verarbeiten

Abbuchungsaufträge sind von der Verlängerung der Übergangslösung ausgeschlossen, das heißt Ihre Volksbank Lübbecker Land verarbeitet keine mehr.

Datenträger (wie z.B. Diskette, DVD, CD, USB-Stick, externe Festplatte und ähnliches) nehmen wir seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr an.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie um erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Durchsicht und Prüfung von Zahlungsaufträgen. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass technische Umstellungen ein Anlass sind, bei Kunden vorherrschende Unsicherheiten für Missbräuche zu nutzen.

Nutzen Sie bitte Ihre Volksbank Lübbecker Land als ersten Ansprechpartner in Sachen SEPA. Unsere Spezialisten stehen auch weiterhin bereit, um auch kurzfristig ihre Fragen zu beantworten und zu helfen.