Neuregelungen: Da kommt vieles auf Sie zu

Das Jahr 2019 bietet Bürgern und Verbrauchern in Deutschland zahlreiche Neuregelungen

Rentenreform, Kindergeld, Brückenteilzeit und Mindestlohn sind nur ein paar der Themen, die 2019 wichtig werden. Alle Infos zu den neuen Gesetzen und Regelungen für Betriebe und Verbraucher im Überblick. Hier sind die wichtigsten Neuregelungen 2019.

Zählen wir die Neuregelungen der Reihe nach auf. Los geht´s mit dem Familienentlastungsgesetz: Das ändert sich 2019 bei Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag.

Um wie viel Euro steigt das Kindergeld 2019?

  • Anzahl der Kinder
  • Erstes Kind
  • Zweites Kind
  • Drittes Kind
  • Jedes weitere Kind
  • Bis 30. Juni 2019 (in €)
  • 194
  • 194
  • 200
  • 225
  • Ab 30. Juni 2019 (in €)
  • 204
  • 204
  • 210
  • 235
Volksbank Lübbecker Land Neuregelungen 2019

Familien sollen ab 2019 weiter entlastet werden. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Neben der Erhöhung des Kindergelds plant die Bundesregierung, auch den steuerlichen Kinderfreibetrag zu erhöhen. Er soll in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro steigen. Als weiteren Schritt will die Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrags im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Eine der Neuregelungen: Mindestlohn steigt

Höherer Mindestlohn ab Januar 2019
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent. Arbeitnehmer haben somit ab 2019 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde.

Neues Gesetz zur Krankenversicherung: Beiträgen sinken 2019
Ab dem 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt im Zuge der Neuregelungen unverändert.

Entlastung für Beitragszahler: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken 2019
Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung kommt. Durch sie sollen die Beitragszahler im Jahr 2019 um insgesamt rund sechs Milliarden Euro entlastet werden. Der Beitragssatz wird dauerhaft auf 2,6 Prozent und per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis zum Jahr 2022 gesenkt.

Eine der Neuregelungen: Telefonieren wird günstiger

Günstigere Telefonate in der EU ab Mai 2019

Neuregelungen gibt es auch beim Telefonieren. Nach dem Ende der Roaming-Gebühren sollen auch die Kosten für ein Telefonat in der EU weiter sinken. Wenn es nach der EU geht, sollen Telefongespräche ab Mai 2019 nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen. Für SMS an ausländische Nummern sollen maximal sechs Cent fällig werden.

Volksbank Lübbecker Land Neuregelungen 2019Änderungen bei der Pflegeversicherung: Beiträge sollen steigen
In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung – voraussichtlich um 0,3 Prozent. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Pflegekasse abgeben. Die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber getragen.

Neues Gesetz zur „Brückenteilzeit“ kommt ab Januar 2019
Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen will, soll ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle bekommen. Die neue „Brückenteilzeit“ soll für alle Arbeitnehmer greifen, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Und: Das Unternehmen muss wenigstens 45 Mitarbeiter haben.

Neuregelungen im Rentenpaket

Rentenpaket: Gesetzliche Änderungen 2019
Anfang 2019 sollen einige Neuregelungen auf Rentner und diejenigen zukommen, die bald in Rente gehen werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet vier Kernthemen:

  • Gesetzesänderung sieht „doppelte Haltelinie“ vor
  • Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente
  • Gesetz zur Mütterrente wird überarbeitet
  • Änderungen für geringfügig Beschäftigte

Das ändert sich 2019 bei Minijobs
Für das Jahr 2018 gelten noch Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, an denen der Minijobber seine Beschäftigung ausübt. Ab dem 1. Januar 2019 gelten wieder die Zeitgrenzen von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen wie vor dem Jahr 2015. Wer innerhalb der Zeitgrenzen bleibt, übt einen Minijob aus, der vollständig beitragsfrei ist – auch für den Arbeitgeber.

Solaranlagen: Weniger Förderung für große Anlagen ab 2019 geplant
Das Bundeskabinett möchte innerhalb der Neuregelungen die EEG-Förderung für Anlagen ab 40 Kilowattpeak (kWp) auf das Niveau von Freiflächenanlagen absenken. Damit würde die Förderung für größere Solaranlagen ab dem 1. Januar 2019 um rund 20 Prozent sinken.

Eine der Neuregelungen: Kraftstoff-Kennzeichnung

EU-Kraftstoff-Kennzeichnung kommt ab 2019
Die Europäische Kommission hat eine einheitliche EU-Kraftstoff-Kennzeichnung beschlossen. Die Etiketten mit mindestens 13 mm Durchmesser sollen an allen Zapfpistolen, an den Zapfsäulen selbst sowie in der Bedienungsanleitung und in unmittelbarer Nähe der Tankklappe von Neufahrzeugen zu finden sein.

Das ändert sich ab 2019 beim Verpackungsgesetz
Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Da sich bisher einige Unternehmen um diese Verantwortung drücken, gibt es künftig eine neue zentrale Kontrollstelle. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das ab 1. Januar 2019 gilt. Ein wichtiges Ziel ist der Anstieg der Recyclingquoten.

Ebenfalls noch recht neu: das Baukindergeld

Die Übersicht, die die Bundesregierung liefert: