Neuerungen zum Jahreswechsel

Verbraucher sollten sich auf einige Neuerungen in 2021 einstellen

Höhere Renten, Abbau des Solidaritätszuschlags und Maßnahmen, um klimafreundliche Technologien voranzubringen: Nicht nur in diesen Bereichen wird sich 2021 einiges ändern. Auf Neuerungen müssen sich Verbraucher auch unter anderem bei der Kfz-Steuer und der elektronischen Patientenakte einstellen.

Hier ist der Überblick zu den vielleicht wichtigsten Neuerungen, die im Jahr 2021 kommen werden.

Neuerungen bei der Kfz-Steuer

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 € teurer – bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Neuerungen beim Einweg-Plastik

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen. Beispielsweise Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonhalter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Neuerungen bei der Einkommensteuer

Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er dann bei 9.744 € statt bisher 9.408 €. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 €. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Neuerungen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich künftig in vielen Fällen sparen, zum Beispiel Fahrtkosten aufwändig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt demgemäß bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 €, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 €.

Neuerungen für Patienten

Ab 1. Januar sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist indessen zum Start eine etwas abgespeckte Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen hingegen erst 2022.

Neuerungen bei den Maklerkosten

Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu 7 % des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.

Neuerungen beim Personalausweis

Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 € ab Jahresbeginn 37 € fällig – jedenfalls für Bürger und Bürgerinnen, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur noch sechs Jahre lang gültig ist, werden im Übrigen 22,80 € fällig.

Neuerungen bei der Lebensversicherung

Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen in diesem Sinne die so genannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.

(Text: dpa)

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