Neuerungen: Das ändert sich 2018

Mit dem neuen Jahr gibt es für Verbraucher wie auch Betriebe in Deutschland zahlreiche Neuerungen

Das Kindergeld steigt zum 01.01.2018. Dies ist nur eine von viele Neuerungen, die im Laufe des Jahres 2018 wirksam werden. Lesen Sie unseren Überblick, was sich sonst noch alles in den kommenden zwölf Monaten ändern wird.

Eine der Neuerungen: Das Kindergeld wird erhöht
Zum 01.01.2018 werden die Kindergeld-Sätze um jeweils zwei Euro je Kind angehoben. Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld von bisher 192 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind von 198 Euro auf 200 Euro. Und ab dem vierten Kind von 223 Euro auf 225 Euro.

Eine der Neuerungen: neue Abgabefrist für die Steuererklärung
Ab 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die Steuererklärung. Diese muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019) beim Finanzamt eingehen. Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, hat dieser künftig bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben.

Neuerungen: Mindestlohn wird bindend

Eine der Neuerungen: Keine Ausnahmen mehr beim Mindestlohn
Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe, um diese Regelung umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos in allen Branchen der gesetzliche, gegebenenfalls durch die Mindestlohnkommission erhöhte Mindestlohn. Und zwar ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig.

Eine der Neuerungen: Ost-West-Rentenangleichung kommt
Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden in sieben Schritten angeglichen. Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben. In den darauffolgenden Jahren dann um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost somit 100 Prozent des Rentenwertes West.

Neuerungen: 500er hat ausgedient

Eine der Neuerungen: Bye-bye, „500er“
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat im Mai 2016 beschlossen, den 500-Euro-Schein Schritt für Schritt abzuschaffen. Die Ausgabe der größten der sieben Euro-Banknoten wird „gegen Ende 2018“ eingestellt wird. Bis Ende 2018 können Verbraucher noch weiterhin mit der Banknote zahlen.

Neuerungen 2018 Volksbank Lübbecker Land

In 2018 kommen viele Neuerungen auf die Bürger zu. ©Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Eine der Neuerungen: Kartenzahlungen gebührenfrei
Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher. Ab dem 13. Januar 2018 fallen gesonderte Gebühren bei diesen Zahlungen weg. Die Regelung hat europaweite Geltung. Für Verbraucher gilt dann Folgendes: Die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen wird von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt.

Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

Neuerungen: Mehre Rechte für Urlauber

Eine der Neuerungen: Mehr Verbraucherschutz im Reiserecht
Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue Pauschalreiserichtlinie. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auch auf Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt. Danach ist ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gilt auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt. Also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.

Eine der Neuerungen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft
Ab Mai 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung. Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Die DSGVO ist eine Verordnung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

Ziel ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Andererseits soll aber auch den Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Neuerungen: Stärkung der Betriebsrente

Eine der Neuerungen: Betriebsrente wird gestärkt
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll dazu beitragen, Betriebsrenten insbesondere in kleinen Betrieben attraktiver und stärker zu verankern. Außerdem sollen Geringverdiener vor Altersarmut geschützt werden. Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zahlen – zwischen 240 bis 480 Euro jährlich.

Eine der Neuerungen: Änderungen beim Mutterschutzgesetz
Ab Januar 2018 gibt es weitere Änderungen beim Mutterschutz. Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Sie sollen in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit sein. Um den Arbeitsschutz zu verbessern, sollen Arbeitgeber künftig für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Also egal, wer dort arbeitet und ob eine Mitarbeiterin schwanger ist. Jeder Arbeitsplatz soll darauf geprüft werden, ob hier besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.

Neuerungen auf der Straße

Neuerungen auch für deutsche Autofahrer
2018 kommt eine ganze Reihe neuer Regeln auf die Autofahrer zu. Die wichtigste Änderung betrifft Winter- und Ganzjahresreifen: Bei Fahrten in winterlichen Straßenverhältnissen sind ab 1. Januar 2018 nur noch neue Reifen mit Schneeflockensymbol zulässig. Reifen allein mit der Kennzeichnung „M+S“ sind aber noch für eine Übergangszeit erlaubt. Außerdem ändern sich die Typ- und Regionalklassen der Autoversicherungen. Dies macht die Versicherung für einige Halter teurer, für andere billiger.

Für neue Automodelle mit Typzulassung ab 1. September dürfte die Kfz-Steuer ab September 2018 kräftig steigen. Denn dann ändert sich das Messverfahren, das der Berechnung zugrunde liegt. Fahrzeuge mit grüner Plakette auf dem Kennzeichen müssen zur Hauptuntersuchung. Schon ab April müssen Neuwagen mit dem automatischen Notruf eCall ausgestattet sein. Außerdem dürfte 2018 auch eine Entscheidung über Fahrverbote für alte Diesel in Deutschland fallen.