Maskenpflicht nach wie vor aktuell

In unseren Geschäftsstellen gilt die Maskenpflicht – wir erklären Ihnen, warum

Maskenpflicht – ja, bitte! Wir möchten, dass sich unsere Mitglieder und Kunden wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit dem COVID-19-Virus anstecken. Deshalb ist in unseren Geschäftsstellen grundsätzlich eine Maske (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB) zu tragen.

Gehen wir die Maskenpflicht in der Volksbank Lübbecker Land doch zuerst einmal wissenschaftlich an. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt auf jeden Fall das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Es sieht darin kurz gesagt einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck zu senken.

Eine Maske trage richtigerweise dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln zu schützen. Sprich: Es geht also um Fremdschutz. „Für diesen Fremdschutz durch MNB gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise“, so das RKI. Der Eigenschutz sei hingegen bisher wissenschaftlich nicht belegt. Aber halten wir fest: Andere vor einer Ansteckung zu schützen, das ist die Zielstellung. Darum dreht es sich folgerichtig bei der Maskenpflicht.

Maskenpflicht gesetzlich geregelt

Apropos Maskenpflicht: Seit wann gibt es sie eigentlich? Seit dem 27. April 2020 gilt in NRW die Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger müssen demgemäß beim Einkauf im Einzelhandel und beim Aufsuchen von Dienstleistern Mund und Nase mit einer Maske bedecken. Im Übrigen auch in Banken! So will es das Land NRW. Demzufolge soll die Ansteckungsgefahr dort weiter reduziert werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern schwer oder gar nicht umsetzbar ist.

So ist es vor Ort

Volksbank Lübbecker Land 2020 MaskenpflichtWie sieht es für Sie als Mitglied oder Kunde der Volksbank Lübbecker Land aus?

Kurzum: Grundsätzlich besteht in unseren 22 Geschäftsstellen eine Maskenpflicht!

Tragen Sie bitte eine Maske

  • wenn Sie einen der SB-Bereiche nutzen (Geldautomaten/Kontoauszugsdrucker)
  • wenn Sie im Servicebereich Kontakt zu Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern haben
  • auf dem Weg zu einem und von einem Beratungsgespräch.

Wir weisen im Folgenden nochmals freundlich darauf hin, dass die Maskenpflicht rund um die Uhr gilt. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise am späten Abend beim Gang zum Geldautomaten eine Maske tragen müssen. Weshalb? Weil Sie dort auf andere Nutzer treffen können und das Einhalten des Mindestabstandes nicht unbedingt gewährleistet ist.

Während eines Beratungsgespräches können Sie eine Maske abnehmen. Denn in unseren Beratungsräumen ist zwischen Beraterin/Berater und Mitglied/Kunde eine Plexiglasscheibe installiert. Auf diese Weise ist das Ansteckungsrisiko minimiert.

Konsequent in der Maskenpflicht

Es geht also darum, dass wir alle in gemeinsamer Anstrengung helfen, die weitere Ausbreitung des Virus´ zu verlangsamen. Deshalb werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freundlich und konsequent auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten. Gegebenenfalls werden sie somit darauf hinweisen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu benutzen.

Und schließlich bedeutet Maskenpflicht: Es ist uns vom Land NRW vorgegeben, in unseren Geschäftsstellen eine Maske aufzusetzen. Wir als Volksbank Lübbecker Land müssen dafür sorgen, dass diese Pflicht eingehalten wird. Kommen wir ihr nicht nach, können wir von den kommunalen Ordnungsämtern belangt werden.

Im Zuge eines einheitlichen Vorgehens möchten wir obendrein auch in unseren beiden niedersächsischen Geschäftsstellen einen hohen Nutzungsgrad der Masken erreichen.

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

  • waren erfolgreich
  • haben sich im Einzelhandel weitgehend durchgesetzt. Die Bürger kennen die Pflicht, eine Maske zu benutzen.

Gemeinsam gegen Corona!

Übrigens: Wussten Sie schon, wie die Volksbank Lübbecker Land es mit Aus- und Weiterbildung hält?