FAQ: Infos zu Girokonten und AGB

FAQ: Wir brauchen Ihre Zustimmung – und sagen Ihnen, wie Sie diese geben können

Laut einem BGH-Urteil von April 2021 benötigen wir künftig Ihre Zustimmung, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern. Dazu zählen etwa unsere AGB oder die Gebühren unserer Girokonten. Dazu haben wir Sie angeschrieben und um Ihre Zustimmung gebeten. Falls Sie noch Informationsbedarf haben sollten, helfen Ihnen unsere FAQ weiter.

Ihre Zustimmung ist nötig: FAQ

Worum geht es in dem BGH-Urteil?

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Änderungsmechanismen der deutschen Kreditwirtschaft der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Bisher haben wir Sie über geplante Änderungen unserer Vertrags- und Entgeltbestimmungen zwei Monate vor deren Wirksamkeit informiert. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn innerhalb dieser zwei Monate nicht widersprochen wurde. Dies war ein für beide Seiten einfaches Verfahren. Seit dem Urteil ist diese sogenannte schweigende Zustimmung aber nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen alle Banken ihre Vertrags- und Entgeltbestimmungen mit ihren Kunden neu vereinbaren, um die Geschäftsbeziehung auf eine rechtlich gültige Grundlage zu stellen.

Das bedeutet: Sie als Mitglied/Kunde müssen aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern (AGB, Sonderbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis). Zusätzlich verpflichtet uns das Urteil, Sie besonders übersichtlich über Änderungen zu informieren und Veränderungen kenntlich zu machen. Für eine Preisanpassung bedeutet das z.B. eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Preises.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Ja, das Urteil gilt ausnahmslos für die gesamte Finanzbranche.

Hat die Volksbank in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

Nein. Wir bereits erwähnt, wurden die Änderungsmechanismen durch das Urteil für ungültig erklärt. Bis April 2021 waren die Widerspruchslösung und die schweigende Zustimmung gang und gäbe und vor allem: rechtsgültig. Das Urteil hat Wirkung für alle Änderungen ab Mai 2018. Wir haben die letzten Preisanpassungen bereits vor diesem Datum vorgenommen und müssen daher nachträglich keine Zustimmungen einholen.

Der Volksbank Lübbecker Land war das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden seit jeher wichtig. Deswegen haben wir auch in der Vergangenheit großen Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte wie etwa bei den Kontoführungsgebühren gelegt.

Was bedeutet die Neuregelung beim Zustimmungsprozess zu den AGB und Entgelten für Sie?

Ab sofort müssen Sie geplanten Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses innerhalb von acht Wochen vor deren Inkrafttreten aktiv zustimmen, um die Geschäftsbeziehung zu uns rechtssicher fortführen zu können. Die Zustimmung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen.

Was ändert sich in den AGB, und welche Preise der Girokonten sind betroffen?

Eine Übersicht der Veränderungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB sowie Kontomodelle) liegt dem Anschreiben bei, das wir Ihnen zugeschickt haben.

Die Volksbank Lübbecker Land hat mit bestimmten Kunden Verwahrentgelte für Einlagen vereinbart. Sind diese Entgelt auch vom BGH-Urteil betroffen?

Nein, denn wir haben mit jedem betroffenen Kunden eine individuelle und schriftliche Vereinbarung über das Verwahrentgelt getroffen. Der Kunde hat hier also bereits zugestimmt.

Ab wann muss ich als Kunde aktiv zustimmen, und wie viel Zeit habe ich?

Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort zukommen lassen und haben dafür Zeit bis zum 30. April 2022. So bringen Sie Ihre Zustimmung auf den Weg: elektronisch über QR-Code oder Link, schriftlich mit der zugesandten Zustimmungserklärung oder telefonisch über: 05741 / 328-0.

Wenn ich jetzt direkt zustimme, gelten die neuen Preise für mein Girokonto dann sofort?

Nein, die angekündigte Preisanpassung erfolgt zum 1. Mai 2022.

Ich habe mein Anschreiben mit dem Link und der schriftlichen Zustimmungserklärung nicht mehr, wie erhalte ich eine neue Erklärung oder einen neuen Link?

Rufen Sie uns einfach unter 05741 / 328-0 an und teilen uns Ihr Anliegen mit.

Was passiert, wenn ich den AGB nicht zustimme?

Die Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelten ist eine unerlässliche Voraussetzung zum Fortführen einer rechtsgültigen Geschäftsbeziehung. Ohne eine gültige Rechtsgrundlage fehlt das Fundament für eine vertrauensvolle Partnerschaft. Eine bankseitige Änderungskündigung wird aber der allerletzte Schritt sein.

Wie kann ich Unterlagen zukünftig auf dem digitalen Weg bekommen und damit Ressourcen schonen?

Wir stellen Ihre Unterlagen gerne im ePostfach Ihres OnlineBankings bereit. Sie haben noch kein OnlineBanking oder keine Freischaltung des ePostfaches? Sprechen Sie jederzeit Ihren Berater an oder rufen Sie uns dazu unter 05741 / 328-0 an.

Kann ein Einzelkunde allein die Zustimmung für ein Gemeinschaftskonto geben?

Nein. Jeder Einzelkunde muss einzeln seine Zustimmung zum Gemeinschaftskonto ausdrücken, ein Einzelkunde allein reicht nicht aus. Jeder Kunde, der zu einem Gemeinschaftskonto zählt, hat ein gesondertes Anschreiben mit einem individuellen Link erhalten und kann hierüber die Zustimmung zu dem Gemeinschaftskonto erteilen.

Müssen Inhaber von gebührenfreien Konten auch zustimmen?

Kunden, die ein gebührenfreies Konto nutzen – dazu zählen Minderjährige, Schüler, Studenten und Auszubildende – , erhalten zunächst keine Aufforderung zur Zustimmung.

Ich möchte gerne über mein Girokonto sprechen und evtl. in ein anderes Modell wechseln, was muss ich tun?

Sprechen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater an. Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf des Anschreibens.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Auch hier gilt: Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an. Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf des Anschreibens.

 

Übrigens: Unsere Volksbank Urlaubswelt unterstützt Sie gerne in Sachen Sommerurlaub 2022…