Einlagensicherung: Wir bieten doppelte Sicherheit!

Einlagensicherung: Neues Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten

Einlagensicherung bedeutet: Wir als Volksbank Lübbecker Land treffen Vorsorge, damit Ihr Bankguthaben im Falle einer Insolvenz der Bank geschützt ist. Diesen Schutz haben wir jetzt durch die Umsetzung eines neuen Gesetzes sogar noch einmal verdoppelt. Wir erklären Ihnen, was es mit dem Einlagensicherungsgesetz auf sich hat.

Mitglieder und Kunden müssen Vertrauen in die Sicherheit ihrer Einlagen und die Stabilität ihrer Bank haben. Kaum jemand weiß dies so gut wie die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Vor mehr als 80 Jahren gründeten sie unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die „BVR-Sicherungseinrich­tung“. Sie war und ist als Schutz der Mitgliedsban­ken vor einer Zahlungsunfähigkeit gedacht. Dieses System hat sich bewährt: Seit Bestehen der Siche­rungseinrichtung hat es keine Insolvenz bei einer der angeschlossenen Genossenschaftsbanken gegeben!

Die Volksbank Lübbecker Land wird auch weiterhin der BVR-Sicherungseinrichtung angehören.

Einlagensicherung VBLL_2015

Das neue Einlagensicherungsgesetz bringt die Einlagensicherung in unserem Haus auf ein noch höheres Niveau als bisher. Foto: Finanzfoto – fotolia

Jetzt ist am 3. Juli 2015 das Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten. Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Kern der Regelungen ist, dass alle Einleger im Entschädigungsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen haben.

Konkret heißt das: Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, tritt neben die bestehende BVR-Sicherungseinrichtung eine separate Gesellschaft namens BVR-Institutssicherungs GmbH. Sie gewähr­leistet den gesetzlichen Schutz der Kundeneinlagen bis 100.000 Euro je Bank und den Institutsschutz für die Banken.

Für Sie als Mitglied und Kunde ist und bleibt der vollständige Schutz Ihrer Einlagen gewährleistet. Wir bauen ihn nur noch einmal deutlich aus!

Durch den zusätzlichen Schutz ändern sich einige Absätze unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einzelheiten zu den AGB sowie dem gesetzlichen Schutz der Einlagen – also der Einlagensicherung – können Sie dem Infobogen entnehmen, den wir Ihnen zum Download anbieten.

Die neuen Bedingungen werden am 31.12.2015 in Kraft treten.

Der Infobogen (pdf-Datei, 118 KB)

Unsere Zugehörigkeit zur Sicherungseinrichtung des BVR: