Autoscheinwerfer müssen im Winter sauber sein

Lassen Sie Ihre Autoscheinwerfer nicht zuschneien

Autoscheinwerfer voller Schnee und Matsch: Das kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Unfallrisiko erhöht

Zudem müssen Autofahrer mit einer Geldbuße rechnen. Untersuchungen haben im Übrigen gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass die Sichtweite stark eingeschränkt ist. „Statt 50 bis 60 Meter sind es im schlimmsten Fall nur noch 35 Meter.“ Das sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Der Fahrer erkennt nämlich eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch weniger Zeit zum Bremsen. Sind nicht nur die Autoscheinwerfer, sondern außerdem die Rücklichter verschmutzt, wird es auch heikel. Denn der nachfolgende Verkehr erkennt den eigenen Wagen oft erst im letzten Moment. Ein Auffahrunfall ist dann schnell passiert.

Nicht nur die Autoscheinwerfer: Komplette Beleuchtung säubern

Autoscheinwerfer Volksbank Lübbecker Land 2019Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor Fahrtantritt gut säubern – nicht nur die Autoscheinwerfer. „Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich zudem, unterwegs nachzuwischen“, meint R+V-Experte Walter. Wer mit verschmutzter Beleuchtung fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall sind sogar bis zu 35 Euro möglich. Hinzu kommt: Bei einem Unfall muss der Fahrer möglicherweise für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen. Auch wenn er sich ansonsten korrekt verhalten hat.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

  • Nicht nur die Autoscheinwerfer, auch die Autoscheiben müssen vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.
  • Dicken Schnee auf dem Dach sollten Autofahrer unbedingt mitentfernen, damit er beim Fahren nicht herunterfällt.
  • Lassen Sie den Motor beim Eiskratzen und Saubermachen nicht laufen. Das gilt als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist deshalb gesetzlich verboten. Zudem riskieren Autofahrer einen Schaden am Motor.

(Text: R+V Versicherung)

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