BAföG: (K)Eine Wissenschaft für sich

BAföG: Zehn Tipps der Volksbank Lübbecker Land zum BAföG-Antrag

BAföG: Allein der Name, beziehungsweise die Abkürzung treibt Eltern wie Studierenden in spe schon die Schweißperlen auf die Stirn. Steht BAföG doch oftmals für Papierkrieg und Behördendschungel. Unsere zehn Tipps klären auf, wem BAföG zusteht und was zu beachten ist.

Tipp 1: Lohnt sich der Antrag überhaupt für mich?

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf BAföG haben? Dann reichen Sie in jedem Fall einen Antrag ein. Denn nur so bekommen Sie Gewissheit und eine vollständige Klärung. Das Deutschen Studentenwerk hat in einer Sozialerhebung herausgearbeitet, dass rund 30% der Studenten in Deutschland BAföG bekommen. Aber: Es gebe eine Vielzahl an Studenten, die glaubt, dass ihnen nichts zustünde und somit Geld verschenke. Wer sich unsicher ist, sollte also immer einen Antrag einreichen. Denn selbst 100 Euro BAföG im Monat stellen eine Entlastung im Alltag dar.

Tipp 2: Verdienen meine Eltern vielleicht zu viel?

Eine ganz zentrale Frage, wenn über BAföG nachgedacht wird. Der BAföG-Anspruch hängt tatsächlich unmittelbar vom Einkommen der Eltern ab. Deshalb müssen bei jedem Antrag diverse Angaben zu den Einkommensverhältnissen der Eltern abgegeben werden. Grundsätzlich gilt: Verdienen die Eltern weniger als 33.000 Euro netto im Jahr, stehen die Chancen für BAföG gut.

Tipp 3: Wie viel BAföG kann ich eigentlich bekommen?

BAföG-Rechner liefern war schnell einen ersten und groben Überblick über den potenziellen BAföG-Anspruch. Diese Rechner geben aber nur einen ungefähren Richtwert an. Wie viel Geld man später tatsächlich erhält, hängt von einer Reihe verschiedener und individueller Faktoren ab.

Tipp 4: Wann muss man den Antrag abgeben?

Wer sein Studium zum Beispiel im Wintersemester aufnehmen möchte, sollte seinen Antrag frühzeitig besorgen, ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen im zuständigen BAföG-Amt einreichen. BAföG-Ämter sind Studentenwerken angegliedert und meist für mehrere Hochschulstandorte zuständig.

Hier finden Sie die BAföG-Ämter, die für Hochschulen in Deutschland zuständig sind:

Die Bearbeitungszeit kann mitunter sehr lang dauern. Deshalb sollte der Antrag bestenfalls bereits im Juni abgegeben werden, damit das Geld auch im Oktober pünktlich zur Verfügung steht. Der späteste Termin für den Antrag ist der Monat des Studienbeginns. Rückwirkend wird kein BAföG gezahlt.

Tipp 5: Was geschieht bei kleinen Schummeleien?

Wer im Antrag die Angaben eher frei interpretiert und zum Beispiel Zahlen „frisiert“, kann ganz schön auf die Nase fallen. Seit dem Jahr 2004 werden die Daten, die in den Anträgen angegeben werden, auch vom Finanzamt abgeglichen. Wer bei falschen Angaben erwischt wird, dem können sogar Vorstrafen drohen. Je nach angestrebtem Studium steht damit die Karriere auf dem Spiel.

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BAföG: kein Buch mit sieben Siegeln, wenn man sich mit dem Thema früh und ernsthaft befasst. Foto: fotolia

Tipp 6: Bekomme ich Zuschüsse zur Miete, wenn ich nicht bei meinen Eltern wohne?

Ja, durch die sogenannte Wohnpauschale. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf einen Zuschuss von 224 Euro pro Monat. Wer hingegen noch zuhause wohnt, erhält 49 Euro.

Tipp 7: Wieviel eigenes Geld darf ich haben, um BAföG beantragen zu können?

Grundsätzliche Regel: Zunächst müssen die Ersparnisse genutzt werden, um das Studium zu finanzieren. Hier gilt die Grenze von 5.200 Euro. Wer mehr als das auf dem Konto hat, muss zunächst seine Ersparnisse aufbrauchen, bis ein Anspruch auf BAföG vorliegt.

Tipp 8: Darf ich neben dem BAföG Geld mit einem Nebenjob dazu verdienen?

Ja, dürfen Sie. Je nach Einkommen bleibt das BAföG von dem Zuverdienst unberührt. Sie dürfen als Student/in ohne Kind maximal 4.800 Euro pro Jahr mit einem Nebenjob dazu verdienen. Verdienen Sie mehr, wird das BAföG entsprechend gekürzt.

Tipp 9: Wie muss ich das BAföG zurückzahlen?

Wenn Sie BAföG erhalten, wird die eine Hälfte als Zuschuss gezahlt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das Sie nach Studienabschluss zurückzahlen müssen. Damit Sie nach dem Eintritt ins Berufsleben Geld an die Seite legen können, wird die erste Rückzahlungsrate in der Regel erst fünf Jahre nach dem Studium fällig. Meist müssen Sie ca. 100 Euro pro Monat bzw. 315 Euro pro Quartal zahlen. Die Darlehensschuld ist dabei auf maximal 10.000 Euro begrenzt.

Tipp 10: Sind Rabatte bei der Rückzahlung möglich?

Durchaus. Wenn Sie das Studium besonders schnell oder besonders gut abgeschlossen haben, kann ein Teil der Darlehensschuld, in der Regel bis zu 2.560 Euro, erlassen werden. Auch wenn Sie einen großen Teil oder auch den Gesamtbetrag der Schulden auf einen Schlag zurückzahlen können, kann ein Antrag auf Erlass der (Rest-)Schuld beantragt werden.

Noch eine wichtige Info:

BAföG steigt

Für Studierende mit eigener Wohnung soll der BAföG-Höchstsatz im Jahr 2016 auf bis zu 735 Euro monatlich steigen. Daneben sind höhere Freibeträge für das Elterneinkommen geplant. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten werden.

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