Trostpflaster für die Region

Mit der „Aktion Trostpflaster“ unterstützen wir heimische Vereine und Institutionen

Wen hat das Corona-Virus in den vergangenen Monaten gebeutelt? Klar – Bürger, Industrie, Handel und Gastronomie. Aber natürlich auch die hiesigen Vereine und Institutionen. Denn es gab eben keine Konzerte, Vereinsjubiläen, Sportfeste, Schützenfeste, Theatersaisons oder Mahl- und Backtage. Die Kassen blieben leer. Genau da setzen wir als Volksbank Lübbecker Land an – mit unserer „Aktion Trostpflaster“.

Wir stellen 50.000 Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung. Gestaffelt nach der Mitgliederzahl oder der Zahl der ehrenamtlich Beschäftigten, können Vereine und Institutionen bei uns je bis zu 500, 1.000 oder 1.500 Euro aus dem Fördertopf beantragen. Dies soll eine Entschädigung – ein Trostpflaster – für entgangene Einnahmen in Folge der Corona-Pandemie sein.

Die Höhe der Spenden ist gestaffelt nach der Mitgliederzahl oder der Zahl der ehrenamtlich Beschäftigten, die der Verein oder die Institution hat. Dies sind die Beträge, die wir mit der „Aktion Trostpflaster“ jeweils an einen Verein oder eine Institution ausschütten:

  • Bis zu 100 Mitglieder / bis 10 Beschäftigte: maximal 500 Euro
  • 100 – 500 Mitglieder / bis 25 Beschäftigte: maximal 1.000 Euro
  • Mehr als 500 Mitglieder / mehr als 25 Beschäftigte: maximal 1.500 Euro

Die Vergabe der Spenden erfolgt, bis der Fördertopf leer ist, maximal jedoch bis zum 31. August 2020.

 

Trostpflaster online beantragen (neue Webseite)Trostpflaster online beantragen (neue Webseite)

 

Hier sind unsere Teilnahmebedingungen:

  • Eine Spende der Volksbank Lübbecker Land beantragen können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen und Vereine.
  • Und zwar dann, wenn sie Veranstaltungen oder Projekte innerhalb des Zeitraumes 1. März bis 31. August 2020 gehabt hätten, die ausfallen mussten.
  • Eine Spende ist an eine bestehende Kontoverbindung mit der Volksbank Lübbecker Land geknüpft.
  • Anträge für ein Trostpflaster nehmen wir nur auf elektronischem Wege über unser Online-Tool entgegen.
  • Vereine und Institutionen reichen bei der Volksbank Lübbecker Land elektronisch eine Beschreibung der ausgefallenen Veranstaltung/des ausgefallenen Projektes sowie einen Überblick über die entgangenen Kosten ein. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Tool (siehe unten).

 

Weiterleitung zum Online-Tool (neue Webseite)Weiterleitung zum Online-Tool (neue Webseite)

 

Für die „Aktion Trostpflaster“ schüttet die Volksbank Lübbecker Land Gewinnsparzweckerträge aus: Mitglieder und Kunden des Kreditinstitutes kaufen Jahr für Jahr Gewinnsparlose. Ein Teil jedes Loseinsatzes fließt in die Gewinnsparzweckträge und soll der Region zu Gute kommen.

Sie haben Fragen zu dieser Corona-Soforthilfe? Dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Marketing der Volksbank Lübbecker Land:

yvonne.matuszczak@VBLL.de; 05741 / 328 – 472

Wir freuen uns darauf, möglichst viele Vereine und Institutionen aus dem Lübbecker Land unterstützen zu können – seien Sie dabei!

Haben Sie eigentlich schon mit Ihrem Smartphone bezahlt?

Volksbank Lübbecker Land Aktion Trostpflaster 2020

Vorstand Andreas Schwarze und Marketingmitarbeiterin Yvonne Matuszczak starten die „Aktion Trostpflaster“. Foto: Volksbank Lübbecker Lannd