Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Kunden und Mitglieder im Fokus

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie definiert neue Standards bei der Beratung durch Banken

Das Wort ist ein Ungetüm: Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Was verbirgt sich dahinter? Banken müssen künftig bei der Vergabe von Immobiliarverbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, sie tritt in Deutschland für alle Banken am 21. März 2016 in Kraft.

Im Kern geht es bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie um einen erhöhten Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe. Kreditnehmer sollen vor möglicher Pfändung und Zwangsvollstreckung geschützt werden, und zwar durch eine besonders gute Beratung im Vorfeld. Künftig müssen Banken – auch die Volksbank Lübbecker Land – strenge Informations- und Prüfpflichten bei der Kreditvergabe erfüllen. Die Kreditwürdigkeit des Kunden soll eingehend geprüft und nachgewiesen werden. Die Bank muss laut der neuen Richtlinie vor der Vergabe die finanzielle und individuelle Situation jedes Mitglieds/jedes Kunden und dessen Vorstellungen im Detail analysieren. Diese Beratungsstandards sind in der Volksbank Lübbecker Land schon seit langem gängige Praxis, auch bisher wurde bei uns der Verbraucher in seinem besten Interesse beraten und eine für ihn passende Empfehlung erarbeitet.

Für welche Kredite gilt die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie?
Für Immobiliarverbraucherdarlehen, das heißt hauptsächlich

  • beim Kauf eines Grundstücks
  • beim Kauf einer vorhandenen Immobilie
  • beim Neubau eines Hauses

Was ändert sich mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Sie als Mitglied und Kunde unserer Bank bei der Kreditberatung?

Sie bekommen noch mehr Informationen zur Kreditberatung und -vergabe als bisher. Dazu zählt gleich zu Beginn eines Beratungsgesprächs eine ausführliche Informationsbroschüre. Bevor es zu einer Kreditvergabe kommt, erhalten Sie ein Beratungsprotokoll um sicherzustellen, dass wir Ihnen eine Finanzierungslösung empfehlen können, die Ihre Ziele und Wünsche bestmöglich berücksichtigt.

Wenden Sie sich für mehr Informationen an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater der Volksbank Lübbecker Land.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie Vertrag VBLL

Mit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie bekommen unsere Mitglieder und Kunden noch mehr Informationen zur Kreditberatung und -vergabe als bisher. Foto: Alexander Raths – Fotolia