Wichtige Richtschnur in Sachen Energie

Am 1. Mai 2014 bekommen die Energieausweise mehr Bedeutung

Der 1. Mai 2014 ist ein wichtiges Datum. An diesem Tag tritt bundesweit eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Unter anderem erhält der Energieausweis für Gebäude mehr Gewicht. „Energieausweis“: Was ist das?

  • Er enthält Informationen über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Damit lassen sich Gebäude (ähnlich wie bei Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten) miteinander vergleichen.
  • Er stuft ein, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Kosten für Energie gering zu halten.
  • Er empfiehlt in Kurzform Maßnahmen zur Gebäudesanierung und -modernisierung, um den Energieverbrauch zu senken.
  • Käufer und Mieter erfahren, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden.
  • Der Energieausweis ist maximal zehn Jahre gültig.
  • Der Energieausweis wird nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.

Welche Konsequenzen hat das?

Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. 

Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.

Was ändert sich im Energieausweis?

Ab 1. Mai 2014 ist eine zusätzliche Kennzeichnung vorgesehen. Bisher zeigte im Energieausweis eine Skala von grün bis rot die Energieeffizienz einer Immobilie an. Mit der EnEV 2014 bekommen Häuser – ähnlich wie Haushaltsgeräte – eine Energieeffizienzklasse: Von A+ für Häuser mit sehr guter Energieeffizienz bis H am unteren Ende der Skala.

Wo bekommen Sie einen Energieausweis?

Die Immobilienexperten der Volksbank Lübbecker Land raten, sich mit einem Fachmann in Sachen Energie in Verbindung zu setzen. Energieausweise werden zum Beispiel von Energieberatern, Schornsteinfegern, Heizungsbauern oder Architekten ausgestellt. Das Dokument kostet im Übrigen zwar Geld, zeigt allerdings die Potenziale eines Hauses auf.

Was sich sonst noch mit der neuen Energieeinsparverordnung ändert …

  • Ab 2016 gelten für Neubauten viel strengere Anforderungen. Rund 25 Prozent mehr Energieeffizienz im Vergleich zur alten Energieeinsparverordnung sind dann Pflicht.
  • Für Altbauten greifen zwei neue Regelungen: Alte Heizkessel müssen ausgetauscht

werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Allerdings gelten Ausnahmen. Der Dachboden muss bis Ende 2015 einen Mindestwärmeschutz (Dachbodendämmung) aufweisen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel.

Haben Sie Fragen zum Thema Energie? Dann setzen Sie sich mit den Spezialisten der Volksbank Lübbecker Land in Sachen Bauen und Wohnen in Verbindung.

 

Quellen: