NRW erhöht die Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer steigt am 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent

Die Grunderwerbssteuer liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen bisher bei 5 Prozent des Kaufpreises. Ab 2015 – also in gut vier Wochen – werden 6,5 Prozent vom notariellen Kaufpreis fällig. Der Käufer hat die Zahlung zu tätigen. Die Landesregierung in Düsseldorf hat die Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte beschlossen. Das bedeutet:

Ab 1. Januar 2015 sind alle Kaufverträge über Häuser, Wohnungen oder Grundstücke mit einer höheren Steuer – der höheren Grunderwerbssteuer – verbunden.

Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen: Nehmen wir einen Kaufpreis von 300.000 Euro für eine Immobilie oder ein Grundstück an. Bei dem bisher gültigen Satz von 5 Prozent des Kaufpreises wird eine Grunderwerbssteuer von 15.000 Euro fällig. Vom 1. Januar 2015 an liegt die Abgabe bei 19.500 Euro – ein ganz schöner Unterschied. Es kann sich also durchaus lohnen, den geplanten Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung noch in diesem Jahr über die Bühne zu bringen.

Was ist zu tun, um noch in Genuss der bisherigen Grunderwerbssteuer zu kommen? Der notarielle Kaufvertrag muss bis zum 31. Dezember 2014 beurkundet sein.

Wer im kommenden Jahr eine Immobilie oder ein Grundstück erwirbt, muss Kaufnebenkosten von rund 11,5 Prozent einkalkulieren:

  • 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer
  • 3,57 Prozent Maklercourtage
  • 1,5 Prozent Notar- und Grundbuchgebühren

Bei dem genannten Beispiel eines Kaufpreises von 300.000 Euro liegen die einmaligen Nebenkosten ab 2015 bei fast 35.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen ist im Übrigen nicht das einzige Bundesland, das die Grunderwerbssteuer zum 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent erhöht. Auch das Saarland hat diesen Schritt beschlossen. Zusammen mit Schleswig-Holstein sind die beiden in Deutschland das obere Ende in Sachen Grunderwerbssteuer.

Eine Übersicht der gültigen Sätze finden Sie ebenfalls hier in VB aktueLL.

Die NRW-Landesregierung rechnet für 2015 mit Mehreinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro.

Sie interessieren sich für eine Immobilie oder ein Grundstück im Lübbecker Land? Sie haben Fragen zum Thema Grunderwerbssteuer? Wenden Sie sich an unsere Experten der Volksbank Lübbecker Land. Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Volksbank Lübbecker Land.

Grunderwerbssteuer 1. Januar 2015_Volksbank Lübbecker Land

Denken Sie dran: Am 1. Januar 2015 steigt in NRW die Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent. Foto: fotolia