Ganz schön teuer, diese Steuer

Eine Übersicht über die Höhe der Grunderwerbssteuer in den einzelnen Bundesländern

Der 1. Januar 2014 war für viele Immobilienverkäufer und –käufer ein wichtiges Datum: Zu diesem Stichtag erhöhten vier Bundesländer die Grunderwerbssteuer. In Niedersachsen, Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein müssen Immobilienkäufer seit dem 1. Januar 2014 mehr an den Fiskus zahlen. Dazu möchten wir Ihnen als Volksbank Lübbecker Land einige Erläuterungen geben.

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird beim Übertragen einer inländischen Immobilie erhoben. Das bedeutet, immer dann, wenn ein Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in Deutschland geschlossen wird. Die Ausnahmen:

Bei …

  • einer Erbschaft,
  • einer Schenkung oder
  • einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern,

wird keine Grunderwerbssteuer erhoben.

Wie hoch ist diese Steuer?

Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, da die Länder seit dem 1. September 2006 den Steuersatz selbst festlegen. Zuvor galt von 1998 bis 2006 ein bundesweit einheitlicher Satz. Die aktuellen Sätze:

BundeslandGrunderwerbssteuersatzGültig seit:
Baden-Württemberg5,0 Prozent05.11.2011
Bayern3,5 Prozent
Berlin6,0 Prozent01.01.2014
Brandenburg5,0 Prozent01.01.2011
Bremen5,0 Prozent01.01.2014
Hamburg4,5 Prozent01.01.2009
Hessen5,0 Prozent01.01.2013
Mecklenburg-Vorpommern5,0 Prozent01.07.2012
Niedersachsen5,0 Prozent01.01.2014
Nordrhein-Westfalen5,0 Prozent01.10.2011
Rheinland-Pfalz5,0 Prozent01.03.2012
Saarland5,5 Prozent01.01.2013
Sachsen3,5 Prozent
Sachsen-Anhalt5 Prozent01.03.2012
Schleswig-Holstein6,5 Prozent01.01.2014
Thüringen5,0 Prozent07.04.2011
Achten Sie durchaus schon beim Studium von Immobilienanzeigen auf das Thema Steuer: Die Grunderwerbsteuer soll in Ihre Gesamtkalkulation mit einfließen.

(Stand: 17. April 2014 – alle Angaben ohne Gebühr.)

In Bayern und Sachsen könnte es in absehbarer Zeit zu einer Steigerung der Grunderwerbssteuer kommen. Dies sind die einzigen Länder, die ihren Grunderwerbssteuersatz nicht erhöht haben, seit ihnen 2006 das Recht dazu zugefallen ist.

 

Wer muss die Grunderwerbssteuer zahlen?

Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien beim Hauskauf Steuerschuldner. In aller Regel wird die Zahlungspflicht im notariellen Kaufvertrag auf den Käufer übertragen. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer, losgelöst von der Regelung im Vertrag steht. 

Was sollten Sie bei der Grunderwerbssteuer unbedingt beachten?

Das Sie als Käufer diesen Posten in die Gesamtkalkulation beim Erwerb einer Immobilie mit einplanen. Bei einer Kaufsumme von 200.000 oder 300.000 Euro ist eine Grunderwerbssteuer von 5 Prozent – wie sie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt – schon eine erhebliche Summe. Vergessen Sie dabei nie unsere „20-Prozent-Regel“: 20 Prozent des Anschaffungswert sollten Sie als Eigenkapital auf der hohen Kante haben – damit ihre spätere monatliche Belastung nicht zu schwer wird.

 

Sprechen Sie mit unseren Immobilienexperten der Volksbank Lübbecker Land, wenn wir Ihnen rund um dieses Thema weiterhelfen sollen.