Balkonkraftwerk mit Versicherungsschutz?

Auch an einem Balkonkraftwerk wollen mögliche Schäden bedacht sein

Angesichts der hohen Stromkosten werden kleine Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen immer beliebter. Doch wer zahlt, wenn Hagel oder Sturm die Module an einem Balkonkraftwerk beschädigen oder Diebe die Anlage entwenden?

Zuerst das vielleicht Wichtigste: „Eine eigene Versicherung ist für ein fachgerecht installiertes Balkonkraftwerk in vielen Fällen nicht notwendig. Da dieses nämlich über bereits bestehende Policen abgesichert ist“, sagt Cornelia Flörcks von der R+V Versicherung. Ganz konkret sieht dies dann so aus: Versorgt das Balkonkraftwerk nur die jeweilige Wohnung, gehört es zum Hausrat und damit in die entsprechende Versicherung. Speist der Strom das gesamte Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen.

Volksbank Lübbecker Land Balkonkraftwerk

Foto: R+V/iStock Images

Voraussetzung ist aber, dass die Anlage fest am Gebäude installiert ist. „Wenn die Solaranlage beispielsweise im Garten steht und über einen Stecker mit dem Haus verbunden ist, besteht kein Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung“, erklärt R+V-Expertin Flörcks.

Technische Defekte sind nicht versichert

In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung sind die jeweils vereinbarten Gefahren abgedeckt, beispielsweise Sturm- und Hagelschäden. Bei beiden Versicherungsverträgen lassen sich weitere Naturgefahren und Überspannungsschäden durch Blitz einschließen. „Die Absicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Graffiti kann die Versicherung in die Wohngebäudeversicherung mit aufnehmen“, sagt Flörcks. Technische Defekte und Ertragsausfälle sind jedoch bei beiden Versicherungen nicht abgedeckt.

Den Haftpflichtschutz prüfen

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch das Balkonkraftwerk ein Schaden entsteht. Fall sich zum Beispiel Teile von der Anlage lösen und jemanden verletzen. Je nach Wohnsituation und Eigentumsverhältnis gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: Mieterinnen und Mieter können dies über ihre Privathaftpflichtversicherung absichern, Eigentümerinnen und Eigentümer über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wer sich ein Balkonkraftwerk anschafft, sollte rechtzeitig prüfen, ob solche Schäden grundsätzlich mitversichert sind oder ob er oder sie den bestehenden Vertrag ausweiten muss.

Sprechen Sie im Zweifelsfall einen der Versicherungsexperten der R+V Versicherung an – Partner der Volksbank Lübbecker Land.

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