Reisestopp wird zum Firmenaus

Erst der Reisestopp, jetzt das Aus für den Touristikkonzern Thomas Cook

In der vergangenen Woche war der Reisestopp bei Thomas Cook noch auf das Jahr 2020 ausgeweitet worden. Jetzt kommt das endgültige Aus: Thomas Cook stellt seinen Geschäftsbetrieb ein, der Konzern wird zerschlagen. Wir erklären Ihnen die neue Situation.

+++ UPDATE vom 22.11.2019 +++ +++ UPDATE vom 22.11.2019 +++ +++ UPDATE vom 22.11.2019 +++ +++ UPDATE vom 22.11.2019 +++

Der insolvente deutsche Reisekonzern Thomas Cook in Oberursel bald Geschichte. Der Veranstalterbereich mit den Marken Neckermann Reisen, Air Marin und Thomas Cook Signature wird kommende Woche eingestellt. Dann soll das Insolvenzverfahren eröffnet werden, die betroffenen Mitarbeiter werden ihre Kündigung erhalten.Dies sollen weniger als die Hälfte der insgesamt etwa 2.100 Beschäftigten sein. Durch Verkäufe von Unternehmensteilen soll die Zukunft von mehr als 1.000 Mitarbeitern gesichert sein.

Der bisherige Konzern wird zerlegt, Tochterunternehmen werden verkauft. Der türkische Reiseveranstalter Anex Tour erwirbt den Türkeispezialisten Öger Tours und den Last-Minute-Anbieter Bucher Reisen mit insgesamt 84 Mitarbeitern. An der Hotelmarke Sentido und der Reisebüro-Franchisemarke Holiday Land hat Konkurrent DER Touristik Interesse. Interessenten gibt es den Angaben zufolge auch für die bekannte Marke Neckermann Reisen. Verhandlungen laufen zudem für die nicht-insolvente Call-Center-Tochter in Bochum mit etwa 500 Beschäftigten.

Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof übernimmt 106 der 126 Thomas-Cook-Reisebüros. Dadurch sollen mehr als 500 Arbeitsplätze in dem Bereich gesichert sein.

+++ INFOSTAND: 14.11.2019 +++ +++ INFOSTAND: 14.11.2019 +++ +++ INFOSTAND: 14.11.2019 +++ +++ INFOSTAND: 14.11.2019 +++

Der neue Reisestopp für das Jahr 2020 trifft viele Deutsche. Und zwar Kunden, die eine Reise über die deutschen Tochterunternehmen des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook gebucht haben. Dies sind Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Air Marin und Thomas Cook International. Dort bereits für 2020 gebuchte Reisen werden nicht stattfinden. Dies hat – so Thomas Cook – insolvenzrechtliche Gründe. Der Schritt betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen inkl. TIP-Flug Buchungen).

Thomas Cook führt in einer Info aus: Nicht betroffen sind Reisen von Drittveranstaltern. Das heißt Reisen, die Kunden in den Thomas-Cook-Reisebüros, bei neckermann-reisen.de oder über urlaub.de gebucht haben.

Nach dem Reisestopp: Was Sie tun können

Sie haben bei der Thomas Cook International AG gebucht? Dann sind dies nach dem verlängerten Reisestopp Ihre Möglichkeiten.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht

  • Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA. Und zwar unter www.kaera-ag.de. Den zu Ihrer gebuchten Reise gehörenden Sicherungsschein finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Reisebestätigung/ Rechnung. Diesen werden Sie für die Abwicklung mit KAERA benötigen. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Wer keine Internetverbindung hat, kann auch telefonisch Kontakt über die Nummer 06172/99761123 aufnehmen.

Sie haben eine Einzelleistung gebucht

  • Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen samt Beweismitteln bei der Konkursverwaltung anmelden.
Reisestopp Thomas Cook Volksbank Lübbecker Land 2019

Mit Thomas Cook in den Süden: Das war einmal. Foto: Markus Mainka – stock.adobe.com

Kontakt mit der Konkursverwaltung

Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel an folgende Adresse zuzustellen:

 

Baur Hürlimann AG, Dr. iur. Daniel Hunkeler, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1

Nur Teilsummen für Pauschalreisende

Auch nach diesem erneuten Reisestopp gibt es einen weiteren großen Haken. Pauschalreisende werden wohl nur einen Teil des Geldes erstattet bekommen, das sie für den Trip gezahlt haben. Grund: Die Versicherungssumme ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Nach Angaben des Versicherers sind bis 1. November aber bereits etwa 150.000 Schadenmeldungen eingegangen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Nicht mit eingerechnet sind darin die Kosten für die Rückholung von Urlaubern.

Sie haben nach diesem Reisestopp Fragen? Wenden Sie sich an die Volksbank Urlaubswelt, das Reisebüro der Volksbank Lübbecker Land. Unsere Reiseexperten helfen Ihnen gerne weiter.

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Die Volksbank Urlaubswelt: