Bundesregierung will Pflegebedürftige stärken

Pflegebedürftige und deren Familien sollen es künftig einfacher haben

Pflegebedürftige: Die Bundesregierung will ihre Situation sowie von Angehörigen und Pflegern spürbar verbessern. Das Ziel soll mit höheren Geldbeträgen und mehr Betreuung  erreicht werden. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf für ein Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Stichtag ist der 1. Januar 2015. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  • Der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) soll kommendes Jahr um 0,3 und binnen weniger Jahre nochmals um 0,2 Punkte steigen. Insgesamt sollen so rund sechs Milliarden Euro pro Jahr mehr in die Pflegekassen fließen.
  • Alle Leistungsbeträge sollen um vier Prozent steigen – in Pflegestufe 1 beispielsweise von 450 auf 468 Euro (ambulant) oder 1.023 auf 1.064 Euro (stationär).
  • Einschränkungen beim Anspruch auf Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege sollen abgebaut werden.
  • Für zusätzliche Betreuungsleistungen etwa für Hilfe im Haushalt sollen künftig alle Pflegebedürftigen mindestens 104 Euro pro Monat erhalten.
  • In Heimen soll die Zahl nachqualifizierter Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Möglich wird dies, weil stationäre Pflegeinrichtungen mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet werden sollen.
  • Der Zuschuss zu Umbauten, etwa für barrierefreie Badezimmer, und Pflegehilfsmittel steigt von 2.557 auf bis zu 4.000 Euro. Wer die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann für zehn Tage Lohnersatz bekommen.
  • In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch Demenzkranke systematisch als bedürftig eingestuft und in die Versicherung aufgenommen werden. Statt drei Pflegestufen wird es dann fünf Pflegegrade geben.
  • Mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr soll in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Mit ihm sollen mögliche Beitragssteigerungen in der Zukunft abgefedert werden.

Als Erstes muss der Gesetzesentwurf im Bundestag beraten werden.

Pflegebedürftige: ein Generationenthema - Volksbank Lübbecker Land

Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen das Thema Pflege für Pflegebedürftige wie Angehörige gleichermaßen besser machen. Foto: fotolia

Das Thema Pflege bzw. Pflebedürftige: Kein Buch mit sieben Siegeln

Sie sehen: Das Thema Pflege und Pflegebedürftige ist umfassend und schwer zu überblicken. Aber: Unterstützung bekommen Sie von unseren Experten der Volksbank Lübbecker Land, unseren Generationenberatern. Sie klären Sie zum Beispiel über die Kosten der Pflegestufen auf und erläutern Ihnen, was Sie tun können, damit Sie als Angehöriger eines Pflegebedürftigen nicht zur Kasse gebeten werden. Auch Stichwörter wie „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ spielen eine Rolle.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Generationenberatung:

Zum Nachlesen: Was sich mit den Pflegestärkungsgesetzen ab 2015 ändern soll

Zum Nachlesen: die geplanten Pflegeleistungen ab 2015