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USA und EU gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Vom 1. Juli 2014 an müssen wir Daten zu US-Kunden an die Behörden in den USA übermitteln

Europa und die USA wollen gemeinsam gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Zahlreiche Staaten des EU-Raumes – darunter die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien – haben mit den USA jeweils zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen. Mit den Abkommen soll ein US-Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung umgesetzt werden.

In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass Finanzinstitute und Versicherungen, die nicht in den USA ansässig sind, den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen. Das Ziel lautet: Die USA wollen den Trend zur Steuerhinterziehung bei Inhabern von Auslandskonten brechen und das Steueraufkommen erhöhen. Im Gegenzug erhält der deutsche Fiskus Steuerinformationen von US-Banken über in Deutschland steuerpflichtige Anleger.

Volksbank Lübbecker Land - gegen Steuerhinterzieher in den USA

„Im Namen des Volkes“: EU und USA setzen gemeinsam ein US-Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung um. Foto: fotolia

Was bedeutet das für die Volksbank Lübbecker Land?

Als deutsches Kreditinstitut sind wir nach den Neuregelungen verpflichtet, Informationen zu US-amerikanischen Konto- und Depotinhabern über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung zu übermitteln.

Ab wann gilt diese Meldepflicht?

Vom 1. Juli 2014 an.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Bei jeder Kontoeröffnung sind wir verpflichtet, von jedem Kontoinhaber (nur Privatpersonen) eine Selbstauskunft einzuholen: Hierzu muss der Kunde erklären, ob er die US-Staatsangehörigkeit besitzt oder in den USA steuerlich ansässig ist. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn wir Ihnen genau diese Frage stellen (müssen).
Bestätigt der Kunde die US-Steuerpflicht, wird er mit seinen steuerlichen Daten jährlich an die amerikanische Finanzverwaltung gemeldet.

Was wird wann gemeldet?

Meldebestandteile sind zum Beispiel Kontostände am Ende eines Kalenderjahres sowie Erträge aus Depots, Einlagekonten und anderen Anlageformen. Ist der Kunde ein US-Kunde, werden seine persönlichen Daten und die Meldebestandteile jeweils zum 30. September eines Folgejahres an die US-Finanzverwaltung gemeldet.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beantworten sie gerne unter Tel. 05741 / 328 – 0.

(Quelle: Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken/BVR)