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Gut mit dem Auto im Urlaub unterwegs

Was Sie beim Automieten oder der Fahrt mit dem eigenen Auto beachten sollten

Für viele Urlauber ist es einfach ein Muss: sich ein Auto zu mieten und damit zum Beispiel Mallorca unsicher zu machen oder an der Cote d´Azur zu cruisen. Aber es gibt zahlreiche Dinge, die Sie für das Automieten im Ausland, aber auch die Durchreise mit dem eigenen Auto in einem anderen Land beachten sollten. Die Volksbank Lübbecker Land hat für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Wenn Sie im Urlaub ein Auto mieten möchten

Mit dem Auto in den Urlaub: unsere Tipps

Ab in den Urlaub. Aber sicher! Wenn Sie für den Trip mit dem Auto das Eine oder Andere bedacht haben. Foto: fotolia

  • Überlegen Sie sich genau, was Sie für Ihre Reise benötigen. Wenn Sie eine Rundreise planen, ist ein Navigationsgerät sinnvoll. Haben Sie mehrere Beifahrer? Dann brauchen Sie einen Wagen mit viel Stauraum. Geben Sie Ihre jeweiligen Bedürfnisse bei der Buchung direkt an.
  • Bei Anmietung sollte immer ein Vertrag in Papierform eingefordert werden. Wer sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchliest, geht auf Nummer sicher. Der Mieter sollte darauf achten, dass die Punkte Freikilometer und Zweitfahrer aufgelistet sind. Für eine weitere fahrberechtigte Person werden meist zusätzliche Kosten berechnet. Steht die zu fahrende Strecke bereits fest, spricht nichts gegen eine entsprechende Kilometerbegrenzung. Wer die Umgebung rund um sein Urlaubsdomizil spontan und ohne Blick auf die gefahrenen Entfernungen entdecken möchte, sollte sich für ein Angebot ohne Kilometerbegrenzung entscheiden.
  • In vielen Ländern werden Fahrzeuge nur an Fahrer vermietet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und den Führerschein bereits mindestens ein Jahr besitzen. Dabei variieren die Altersvoraussetzungen je nach Land und Fahrzeugklasse. In einigen Fällen wird auch ein Aufschlag für junge Fahrer erhoben. Nur vereinzelt gibt es zusätzlich ein maximale Altersbeschränkung: Fahrer ab einem Alter von 60 Jahren sollten daher eine mögliche Einschränkung prüfen.
  • Wer Führerschein und Kreditkarte bei der Abholung des Wagens nicht vorlegen kann, bekommt das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Der Vermieter muss sichergehen, dass der Mieter fahrberechtigt ist und benötigt die Kreditkarte für die Kaution.
  • Bevor die Reise losgeht, sollten Sie den Mietwagen gründlich begutachten. Sind Kratzer am Lack? Funktioniert das Licht? Reicht die Scheibenwischerflüssigkeit? Schauen Sie sich das Fahrzeug vor Beginn der Reise genau an. Überprüfen Sie sorgfältig die Reifen, den Lack, Blinker und Licht. Schäden sollten direkt dokumentiert werden.
  • Wer für den Fall der Fälle richtig gewappnet sein will, wählt eine Vollkaskoversicherung. Gegen einen geringen Aufpreis lässt sich zudem die Selbstbeteiligung reduzieren. Auch eine Zusatzversicherung für Glas und Reifen ist zu empfehlen. Denn derartige Schäden deckt auch die Vollkaskoversicherung meist nicht.
  • Wenn Sie mit dem Auto Deutschland verlassen, sollten Sie sich vorher über die länderspezifischen Vorschriften informieren. Bei Fahrten in die Schweiz oder nach Österreich benötigt man eine Vignette. Beachten Sie In einigen Mietverträgen ist vermerkt, dass der Mieter mit dem Wagen nicht die Grenze des Nachbarlandes passieren darf.

Wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind

  • Denken Sie an die grüne Versicherungskarte. Die Grüne Versicherungskarte können Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Sie ist zwar für Reisen deutscher Autofahrer in andere EU-Länder nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sollte aber immer mitgeführt werden, weil sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält und im Schadenfall doch oft noch von der Polizei verlangt wird. Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte häufig noch vorgeschrieben. Im Einzelnen sollte immer vor Fahrtantritt geprüft werden, ob der zu besuchende Staat in der Länderleiste aufgeführt ist und ob der Gültigkeitszeitraum des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.
  • Denken Sie an den Schutzbrief. Der Schutzbrief gilt sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland und deckt die Kosten ab, die entstehen, falls Ihr Auto gestohlen, oder wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, wie beispielsweise Hotel- und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten selbst werden durch die Leistungen eines Schutzbriefes nicht abgedeckt aber der Versand von Ersatzteilen oder die Abschlepp- bzw. Rückführungskosten für Ihr Fahrzeug. Auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung im Urlaub kommt der Schutzbrief für den Rücktransport auf.
  • Denken Sie an den Europäischen Unfallbericht. Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht zumindest in deutscher Sprache und möglichst auch in der Sprache Ihres Urlaubslandes mit. Auch für einen Unfall in Deutschland mit einem Autofahrer aus dem europäischen Ausland kann das Formular gute Dienste leisten.
  • Denken Sie an die Auslandsreisekrankenversicherung. Absolut unerlässlich für eine Reise ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Arzt- oder Krankenhauskosten können im Ausland horrende Höhen erreichen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.

Viele Infos zum Thema Versicherungen für den Urlaub finden Sie hier:

  • Denken Sie daran, die Ausrüstung zu checken. Überprüfen Sie Ihre Fahrzeugausrüstung, ob diese auch die in Ihrem Urlaubsland gestellten besonderen Anforderungen erfüllt. Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sind ohnehin selbstverständlich. In einigen europäischen Ländern wird auch das Mitführen einer reflektierenden Warnweste oder eines Feuerlöschers verlangt. Umgekehrt kann das Mitführen von Reservekanistern verboten sein.

(Quellen: R+V Versicherung, Europcar)

Auf den Seiten der R+V Versicherung und der Firma Europcar bekommen Sie weitere Informationen:

Die Volksbank Lübbecker Land und die Urlaubwelt der Volksbank wünschen Ihnen eine angenehme Reise!

Gut versichert in den Urlaub

Damit Sie Ihren Urlaub wirklich genießen können, hier unsere Tipps

Endlich Urklaub! Die Sommerferien 2014 stehen vor der Tür – auch im Lübbecker Land werden viele Koffer gepackt. Wie können Sie Ihre schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen? Dann, wenn Sie wissen, dass Sie gut versichert sind. Unsere Expertinnen von der Volksbank Urlaubswelt, dem Reisebüro der Volksbank Lübbecker Land, haben Ihnen die wichtigsten Tipps in Sachen Versicherungen für den Urlaub zusammengestellt.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Statistiken besagen: Jeder neunte Auslandsreisende wird während seines Urlaubs krank. Für gesetzlich Krankenversicherte und auch für privat Krankenversicherte ist deshalb eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, vor allem für Fahrten außerhalb der Europäischen Union. Die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen übernehmen längst nicht alle Kosten für Behandlungen im Ausland. Selbst in EU-Ländern und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, bleiben Urlauber oft auf einem Teil der Arztkosten sitzen.

Einzelne Versicherungen haben zusätzlich zur Auslandsreise-Krankenversicherung einen Unfallschutz speziell für die Auslandsreise im Angebot, denn 65 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit und im Urlaub.

Urlaub - Versicherungstipps Volksbank Lübbecker Land

Gut versichert? Wenn ja, ist der Urlaub im Süden umso schöner. Foto: fotolia

Reiserücktrittversicherung

Wer lange im Voraus seinen Urlaub gebucht hat, sollte über eine Reiserücktrittversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn die Reise aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund nicht angetreten werden kann. Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen. Sie springt üblicherweise auch ein, wenn Impfungen nicht anschlagen, wenn wegen Schwangerschaft eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann sowie bei erheblichen Eigentumsschäden.

Wichtig für Sie: Achten Sie bei der Reiserücktrittversicherung auf den Leistungsumfang, denn hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt je nach Vereinbarung folgende Kosten:

  • Stornogebühren des Reiseveranstalters
  • Kosten für die Rückreise, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss
  • Restkosten des Urlaubs wie z.B. ein Mietwagen

Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung schützt vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks. Versichert ist

  • der persönliche Reisebedarf und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen,
  • aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck,
  • in bestimmten Umfang Reiseandenken und Geschenke.

Die Reisegepäckversicherung wird von den Verbraucherverbänden allerdings wegen etlicher vertraglicher Leistungsbeschränkungen für wenig sinnvoll eingestuft: Viele Wertsachen wie zum Beispiel Geld oder Kameras sind vom Versicherungsschutz von vornherein ausgenommen. Hinzu kommt, dass für den Verlust eines Gepäckstückes nur dann aufgekommen wird, wenn der Geschädigte den Nachweis erbringen kann, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Versichert ist nur der Zeitwert, nicht der Neuwert der mitgeführten Sachen.

Bei Reisen ist das Gepäck teilweise schon über die Hausratversicherung gegen Raub, Einbruchdiebstahl, Feuer und Unwetterschäden versichert.
Für Wertsachen wie hochwertige Kamera- oder Videoausrüstung bieten Spezialversicherungen einen umfassenden Versicherungsschutz.

(Quelle für den Gesamttext: R + V-Versicherung)

Wichtig für Sie als Mitglied oder Kunde der Volksbank Lübbecker Land: Sind Sie Besitzer einer goldenen Visa- oder MasterCard-Kreditkarte, sind die wichtigsten Versicherungen bereits inklusive!

Die Volksbank Urlaubswelt arbeitet mit allen gängigen deutschen Versicherern zusammen.

Haben Sie Fragen zum Thema Urlaub oder Versicherungen für den Urlaub? Rufen Sie uns:
05741 / 328 – 0.
Oder besuchen Sie die Volksbank Urlaubswelt. Unsere Reisebüros finden Sie an unseren Standorten Lübbecke, Bad Holzhausen Preußisch Oldendorf, Espelkamp, Rahden und Lemförde.