Immobilienverkäufer in der Informationspflicht
Immobilienverkäufer sollten Kaufinteressenten Mängel an der Immobilie nicht verschweigen
Immobilienverkäufer sollten schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Anderenfalls machen sie sich der arglistigen Täuschung schuldig und sind dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet.