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Gut mit dem Auto im Urlaub unterwegs

Was Sie beim Automieten oder der Fahrt mit dem eigenen Auto beachten sollten

Für viele Urlauber ist es einfach ein Muss: sich ein Auto zu mieten und damit zum Beispiel Mallorca unsicher zu machen oder an der Cote d´Azur zu cruisen. Aber es gibt zahlreiche Dinge, die Sie für das Automieten im Ausland, aber auch die Durchreise mit dem eigenen Auto in einem anderen Land beachten sollten. Die Volksbank Lübbecker Land hat für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Wenn Sie im Urlaub ein Auto mieten möchten

Mit dem Auto in den Urlaub: unsere Tipps

Ab in den Urlaub. Aber sicher! Wenn Sie für den Trip mit dem Auto das Eine oder Andere bedacht haben. Foto: fotolia

  • Überlegen Sie sich genau, was Sie für Ihre Reise benötigen. Wenn Sie eine Rundreise planen, ist ein Navigationsgerät sinnvoll. Haben Sie mehrere Beifahrer? Dann brauchen Sie einen Wagen mit viel Stauraum. Geben Sie Ihre jeweiligen Bedürfnisse bei der Buchung direkt an.
  • Bei Anmietung sollte immer ein Vertrag in Papierform eingefordert werden. Wer sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchliest, geht auf Nummer sicher. Der Mieter sollte darauf achten, dass die Punkte Freikilometer und Zweitfahrer aufgelistet sind. Für eine weitere fahrberechtigte Person werden meist zusätzliche Kosten berechnet. Steht die zu fahrende Strecke bereits fest, spricht nichts gegen eine entsprechende Kilometerbegrenzung. Wer die Umgebung rund um sein Urlaubsdomizil spontan und ohne Blick auf die gefahrenen Entfernungen entdecken möchte, sollte sich für ein Angebot ohne Kilometerbegrenzung entscheiden.
  • In vielen Ländern werden Fahrzeuge nur an Fahrer vermietet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und den Führerschein bereits mindestens ein Jahr besitzen. Dabei variieren die Altersvoraussetzungen je nach Land und Fahrzeugklasse. In einigen Fällen wird auch ein Aufschlag für junge Fahrer erhoben. Nur vereinzelt gibt es zusätzlich ein maximale Altersbeschränkung: Fahrer ab einem Alter von 60 Jahren sollten daher eine mögliche Einschränkung prüfen.
  • Wer Führerschein und Kreditkarte bei der Abholung des Wagens nicht vorlegen kann, bekommt das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Der Vermieter muss sichergehen, dass der Mieter fahrberechtigt ist und benötigt die Kreditkarte für die Kaution.
  • Bevor die Reise losgeht, sollten Sie den Mietwagen gründlich begutachten. Sind Kratzer am Lack? Funktioniert das Licht? Reicht die Scheibenwischerflüssigkeit? Schauen Sie sich das Fahrzeug vor Beginn der Reise genau an. Überprüfen Sie sorgfältig die Reifen, den Lack, Blinker und Licht. Schäden sollten direkt dokumentiert werden.
  • Wer für den Fall der Fälle richtig gewappnet sein will, wählt eine Vollkaskoversicherung. Gegen einen geringen Aufpreis lässt sich zudem die Selbstbeteiligung reduzieren. Auch eine Zusatzversicherung für Glas und Reifen ist zu empfehlen. Denn derartige Schäden deckt auch die Vollkaskoversicherung meist nicht.
  • Wenn Sie mit dem Auto Deutschland verlassen, sollten Sie sich vorher über die länderspezifischen Vorschriften informieren. Bei Fahrten in die Schweiz oder nach Österreich benötigt man eine Vignette. Beachten Sie In einigen Mietverträgen ist vermerkt, dass der Mieter mit dem Wagen nicht die Grenze des Nachbarlandes passieren darf.

Wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind

  • Denken Sie an die grüne Versicherungskarte. Die Grüne Versicherungskarte können Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Sie ist zwar für Reisen deutscher Autofahrer in andere EU-Länder nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sollte aber immer mitgeführt werden, weil sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält und im Schadenfall doch oft noch von der Polizei verlangt wird. Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte häufig noch vorgeschrieben. Im Einzelnen sollte immer vor Fahrtantritt geprüft werden, ob der zu besuchende Staat in der Länderleiste aufgeführt ist und ob der Gültigkeitszeitraum des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.
  • Denken Sie an den Schutzbrief. Der Schutzbrief gilt sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland und deckt die Kosten ab, die entstehen, falls Ihr Auto gestohlen, oder wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, wie beispielsweise Hotel- und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten selbst werden durch die Leistungen eines Schutzbriefes nicht abgedeckt aber der Versand von Ersatzteilen oder die Abschlepp- bzw. Rückführungskosten für Ihr Fahrzeug. Auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung im Urlaub kommt der Schutzbrief für den Rücktransport auf.
  • Denken Sie an den Europäischen Unfallbericht. Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht zumindest in deutscher Sprache und möglichst auch in der Sprache Ihres Urlaubslandes mit. Auch für einen Unfall in Deutschland mit einem Autofahrer aus dem europäischen Ausland kann das Formular gute Dienste leisten.
  • Denken Sie an die Auslandsreisekrankenversicherung. Absolut unerlässlich für eine Reise ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Arzt- oder Krankenhauskosten können im Ausland horrende Höhen erreichen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.

Viele Infos zum Thema Versicherungen für den Urlaub finden Sie hier:

  • Denken Sie daran, die Ausrüstung zu checken. Überprüfen Sie Ihre Fahrzeugausrüstung, ob diese auch die in Ihrem Urlaubsland gestellten besonderen Anforderungen erfüllt. Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sind ohnehin selbstverständlich. In einigen europäischen Ländern wird auch das Mitführen einer reflektierenden Warnweste oder eines Feuerlöschers verlangt. Umgekehrt kann das Mitführen von Reservekanistern verboten sein.

(Quellen: R+V Versicherung, Europcar)

Auf den Seiten der R+V Versicherung und der Firma Europcar bekommen Sie weitere Informationen:

Die Volksbank Lübbecker Land und die Urlaubwelt der Volksbank wünschen Ihnen eine angenehme Reise!