Jahreswechsel: Was sich 2017 alles ändert

Der Jahreswechsel bringt nach und nach viel Neues für die Bundesbürger

Was wird alles nach dem Jahreswechsel von 2016 zu 2017 passieren? Zum Beispiel Änderungen für Verbraucher bei der Pflege, in der Rente und bei der Steuer. Die Volksbank Lübbecker Land hat für Sie zusammengestellt, in welchen Bereich sich etwas tut.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Mindestlohn steigt um 34 Cent
Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Änderungen ergeben sich dadurch unter anderem für Minijobber. Durch die Anhebung stehen ihnen jeden Monat etwa zwei Stunden weniger zur Verfügung, bis die 450 Euro erreicht sind.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Strom wird teurer
Für Millionen Deutsche wird der Strompreis zum Jahresanfang 2017 spürbar teurer: im Schnitt um rund 50 Euro pro Haushalt. Ursachen sind die Kosten für die Stromnetze und die Energiewende.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Krankenversicherung wird teurer
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich nach dem Jahreswechsel auf spürbar höhere Beiträge einstellen. Der Kassen-Spitzenverband geht von einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um bis zu 0,3 Prozentpunkte. Privatversicherte müssen mit noch heftigeren Beitragssteigerungen rechnen.

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Jahreswechsel: Das ändert sich
Kleine Steuersenkung
Es geht um die Anhebung des Kinderfreibetrags, des Grundfreibetrags und des Kindergelds. Damit soll die kalte Progression beim Lohn- und Einkommenssteuertarif ausgeglichen werden. Bislang ist dies nur ein Kabinettsbeschluss. Aller Voraussicht nach wird die Veränderung aber rückwirkend zum 1. Januar 2017 greifen.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Flexi-Rente kommt
Viele Arbeitnehmer fühlen sich so fit, dass Sie mit 67 Jahren noch nicht in Rente gehen wollen. Wer dagegen jahrzehntelang schwere körperliche Arbeit geleistet hat, möchte vielleicht gern früher aufhören, kann es sich aber nicht leisten. Für solche Fälle hat die Regierung die neue Flexi-Rente beschlossen. Damit wird Arbeiten und Rente beziehen ab 2017 ohne Abzüge möglich sein.

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Jahreswechsel: Das ändert sich
Pflegegrade ersetzen Pflegestufen
Die Pflegereform tut ihren nächsten Schritt. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade, die meisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr Geld. Im stationären Bereich wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenbetrag eingeführt. Um die Pflegereform zu finanzieren, werden die Beiträge erhöht. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent.

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Jahreswechsel: Das ändert sich
Mehr Geld für ALG-II-Empfänger
Es geht um Hartz IV. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt der Regelsatz von 270 auf 291 Euro. Für Erwachsene von 404 auf 409 Euro. Paare erhalten künftig 368 statt 364 Euro pro Person. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren erhalten wie die Erwachsenen fünf Euro mehr im Monat und damit 311 Euro. Für Vorschulkinder ist keine Erhöhung geplant.

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Jahreswechsel 2017 Volksbank Lübbecker Land

Was bringt der Jahreswechsel 2016/2017? Wir erklären es Ihnen.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Mehr Geld für Trennungskinder
Trennungskinder haben zum Jahreswechsel Anspruch auf mehr Unterhalt. In der neuen, bundesweit gültigen „Düsseldorfer Tabelle“ werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern am 1. Januar 2017 erhöht. Der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen steigt dagegen nicht.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Finanzämter setzen auf IT
Kollege Computer wird ab 2017 einfache Steuererklärungen vollautomatisch bearbeiten. Er wird nur dann Alarm schlagen, wenn Angaben nicht plausibel erscheinen. Die Steuerbeamten werden entlastet und sollen sich um größere Fälle kümmern. Wer seine Steuerklärung zu spät abgibt, muss künftig Strafe zahlen: 25 Euro pro angefangenen Monat. Steuerpflichtige müssen ihre Belege zwar weiterhin sammeln und aufbewahren, aber nicht mehr automatisch das ganze Paket Richtung Finanzamt schicken. Sondern nur noch auf Nachfrage.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Leiharbeit im Fokus
Der Gesetzgeber will den Missbrauch von Leiharbeit unterbinden. Deshalb soll das Ausleihen von Arbeitnehmern künftig auf 18 Monate begrenzt werden. Nach neun Monaten sollen Leiharbeiter im Übrigen so viel verdienen wie die festangestellten Mitarbeiter eines Unternehmens.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Umzugspauschale attraktiver
Im Februar 2017 erhöhen sich die Beiträge für die Umzugspauschale für Paare und Singles. Aber auch Beträge für weitere Familienmitglieder wie z.B. Kinder können umfangreicher als bisher in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Elektromobilität attraktiver
Elektroautos sind ab 2017 nicht mehr nur fünf Jahre, sondern zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem ist der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen privater Elektroautos oder E-Bikes an einer Ladestelle des Arbeitgebers lohnsteuerfrei.

Jahreswechsel: Das ändert sich
Neue Regelungen für Verkehrsteilnehmer
Die Straßenverkehrsordnung erfährt eine Novelle. Dies bringt einige Änderungen für Autofahrer und Radfahrer mit sich. Radfahrer dürfen sich u.a. nicht mehr an Fußgängerampeln orientieren. Die Gebühren für Führerschein und Hauptuntersuchung steigen. Eltern können ihre Kinder nun mit dem Fahrrad auf dem Fußweg begleiten.

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