IBAN: Denken Sie daran!

Ab 1. Februar 2016 gilt für Ihre Überweisungen und Lastschriften IBAN

IBAN wird jetzt Pflicht: Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften vom 1. Februar an ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number).

Das bedeutet dann auch: An diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für Verbraucher, die während der vergangenen beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten. Sprich: Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl ist vom 1. Februar 2016 an nur noch die IBAN erlaubt. Dazu noch ein paar Informationen:

Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus

  • einem internationalen Teil:
    – dem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland „DE“)
    – und einer zweistelligen Prüfziffer
  • sowie den ehemaligen nationalen Komponenten:
    – der bisherigen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer.
IBAN VBLL Übergangsfrist zu Ende

Die Übergangsfrist geht zu Ende, Verbraucher müssen ab 1. Februar 2016 IBAN statt „alter“ Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Foto: fotolia

Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden Sie beispielsweise auf Ihrer BankCard oder Ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen.

Die IBAN der Volksbank Lübbecker Land beginnt immer so:

DExx 4909 2650

(Anmerkung: „xx“ ist hier nur ein Platzhalter für die Konto-individuelle Prüfziffer.)

Die übrigen Stellen setzen sich aus Ihrer Kontonummer zusammen.

Am 1. Februar 2016 tritt im Übrigen eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben.

Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich die SEPA-Verfahren ein. Die damals nötigen Umstellungen sind gut verlaufen.

Details, wie praktisch das Internet-Banking mit der Volksbank Lübbecker Land ist: