Rauchmelder: Für Ihre Sicherheit!

In NRW werden Rauchmelder auch in bestehenden Wohnungen am 01.01.2017 Pflicht

Rauchmelder können Leben retten. Ab 01.01.2017 benötigen in NRW auch Altbauten die Meldegeräte. Wir geben Ihnen die wichtigsten Infos an die Hand, damit Sie – wenn noch nicht geschehen – die Melder kaufen und anbringen können.

Kümmern wir uns zunächst einmal um die Ausgangslage. 400 Brandtote und 4.000 Verletze gibt es pro Jahr in Deutschland, so die Angaben des Forums Brandrauchprävention. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht und bemerken den Rauch zu spät. Schutz bieten Rauchmelder. Das haben auch viele Bundesländer erkannt und haben in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos eine Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen eingeführt.

Die Gesetzeslage in NRW zum Thema Rauchmelder:

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten:             ab 01.04.2013
  • für bestehende Wohnungen:    bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen

  • Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau:                         der Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer. Bei Mietwohnungen ist dies der Mieter.
Rauchmelder installiert Volksbank Lübbecker Land

Eiin Rauchmelder kann Leben retten. Sparen Sie bei diesen Geräten nicht am falschen Ende. Foto: Eisenhans – Fotolia

Wo bekommen Sie Ihre Rauchmelder?
Rauchmelder findet man in so gut wie jedem Baumarkt. Allerdings kann dort die Qualität dieser Produkte zu wünschen übrig lassen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, suchen Sie am besten einen Fachhändler für Brandschutz in Ihrer Nähe auf. Er gibt Ihnen auch fachgerechte Hinweise zur Montage oder zu den jeweiligen Anwendungsbereichen.

Achten Sie beim Rauchmelder auf genormte Geräte
Gesetzlich müssen Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung besitzen und der Norm „EN 14604“ entsprechen. Diese legt die Mindestlautstärke des Alarms sowie einige Mindeststandards im Bereich der Funktionalität fest. So müssen die Geräte beispielsweise so gebaut sein, dass der Rauch von allen Seiten gleich gut eindringen kann. Außerdem muss der Rauchmelder einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Alarms haben. Und er hat auf einen notwendigen Batteriewechsel 30 Tage vorher durch ein wiederkehrendes Warnsignal hinzuweisen.

Gütesiegel stehen für Qualität
Geprüfte Rauchmelder sind an zusätzlichen Labels erkennbar – das Hessische Innenministerium empfiehlt beispielsweise das VdS-Prüfzeichen. Der Verband der Sachversicherer (VdS) zeichnet ebenso wie der TÜV Nord Geräte von besonders hoher Qualität mit einem besonderen Gütesiegel aus. Diese gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. So zertifizierte Produkte unterliegen der ständigen Kontrolle durch das prüfende Institut.

Diese Ausgaben müssen Sie einplanen
Billige Rauchmelder bekommt man schon ab 5 Euro, teure Modelle gehen weit über die 100-Euro-Grenze hinaus. Ein gutes Modell, das all Ihren Bedürfnissen gerecht wird, finden Sie je nach Ausstattungsmerkmalen schon ab 10 Euro. Dies sind Modelle mit Alkaline-Batterien. Modelle mit festintegrierten 10-Jahresbatterien sind ab 20 Euro zu haben, zuverlässige Funkrauchmelder ab 50 Euro.

Möchten Sie beim Kauf Geld sparen, sehen Sie sich zuerst nach einigen bestimmten Markenprodukten um und machen anschließend einen Preisvergleich. Auch eventuelle Testresultate unabhängiger Institute, wie zum Beispiel Stiftung Warentest, können bei der Kaufentscheidung helfen.

Vermeiden Sie den Kauf von gebrauchten Rauchmeldern. Bei diesen ist oftmals nicht hundertprozentig klar, wie lange sie schon in Benutzung waren. Ein regelmäßiger Austausch im Abstand von etwa zehn Jahren ist bei jedem noch so hochwertigen Rauchmelder nötig. Ohne Angaben über das genaue Kaufdatum oder den Zeitraum der Benutzung begeben Sie sich als Käufer in ein Risiko.

Ganz wichtig: der richtige Platz
Ein Rauchmelder ist nur dann effektiv, wenn er richtig installiert wird. Er sollte in waagrechter Position an der Decke montiert werden. Am besten in der Raummitte und mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand. Wer einen Fehlalarm vermeiden möchte, sollte das Gerät nicht in der Nähe von Luftschächten und Klimaanlagen anbringen. An Dachschrägen ist eine Position etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes ideal.

Prüfen Sie Ihre Rauchmelder
Vor allem in Mietwohnungen ist das Prüfen genau zu regeln. Wenn der Mieter im Mietvertrag zur Wahrung der Betriebsbereitschaft verpflichtet ist, sollte er einmal im Jahr das Gerät prüfen. Vermieter können diese Aufgabe ebenfalls durchführen oder einem Hausmeister überlassen. Nehmen Sie für die Prüfung die Bedienungsanleitung des Produktes zur Hand.

So geht die Prüfung von der Hand

Laut der Rauchmelderpflicht ist mindestens eine jährliche Funktionsprüfung in Form von Sicht- und Alarmprüfung zwingend. Bei den meisten Rauchmeldern reicht für die Alarmprüfung ein einfaches Drücken des Testknopfes. Ertönt hierauf der Alarm, ist der Rauchmelder funktionstüchtig. Geht die Sirene nicht an, muss das Produkt ausgetauscht oder repariert werden. Zur Sichtprüfung gehört laut DIN-Norm zusätzlich noch ein Check, ob alle Raucheintrittsöffnungen frei sind und ob das Gerät von außen beschädigt ist. Auch die Kontrolle, ob der Montageort noch korrekt ist, gehört zur Sichtprüfung. Verschmutzungen oder Beschädigungen können einige hochwertige Geräte abseits von der Alarm- und Sichtprüfung mit einer Störungsanzeige angeben.

Auf Internetseite „Rauchmelder retten Leben“ finden Sie viele weitere Infos und Quellen.