Pflegebedürftigkeit bereitet Sorgen

Pflegedürftigkeit ist eines der großen Themen in der R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen“

Je älter wir Deutschen werden, desto mehr sorgen wir uns um unsere weitere Zukunft. So lassen sich die Ergebnisse einer aktuellen Studie der R+V Versicherung einfach zusammenfassen. Auch eine mögliche Pflegebedürftigkeit kommt darin zur Sprache.

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Ruhestand ohne Sorgen

Die Deutschen haben klare Favoriten, wenn es um eine sichere Versorgung im Ruhestand geht

Ein Nebenjob neben der Rente – und eine rechtzeitige private Altersvorsorge: Das sind für die Deutschen die besten Lösungen für mehr Geld im Ruhestand. Dies hat eine aktuelle Umfrage der R+V Versicherung ergeben.

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Erbfall: Bei Immobilien ist dann vieles zu beachten

Erbfall: Wird eine Immobilie in der Familie vererbt, geht das Finanzamt meistens leer aus

Erbfall als Normalfall: Dass eine Immobilie vererbt wird, ist in Deutschland eher die Regel denn die Ausnahme. Fast zwei Drittel aller Bundesbürger, die etwas vererben wollen, wollen eine Immobilien übertragen. Dies geht aus einer Allensbach-Studie hervor. In den meisten Erbfällen werden keine Abgaben an das Finanzamt fällig – so denn wichtige Regelungen eingehalten werden. Weiterlesen

Jetzt noch 1,75 Prozent Garantiezins sichern

Garantiezins bei der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge sinkt zum 1. Januar 2015

Lassen Sie sich einen höheren Garantiezins nicht durch die Lappen gehen. Beeilen Sie sich ein wenig, wenn Sie etwas für Ihre Zukunftsvorsorge tun wollen. Denn nur wer bis zum 31.12.2014 eine private oder betriebliche Altersvorsorge abschließt, kann sich noch den Garantiezins von 1,75 Prozent sichern.

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Bundesregierung will Pflegebedürftige stärken

Pflegebedürftige und deren Familien sollen es künftig einfacher haben

Pflegebedürftige: Die Bundesregierung will ihre Situation sowie von Angehörigen und Pflegern spürbar verbessern. Das Ziel soll mit höheren Geldbeträgen und mehr Betreuung  erreicht werden. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf für ein Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Stichtag ist der 1. Januar 2015. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  • Der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) soll kommendes Jahr um 0,3 und binnen weniger Jahre nochmals um 0,2 Punkte steigen. Insgesamt sollen so rund sechs Milliarden Euro pro Jahr mehr in die Pflegekassen fließen.
  • Alle Leistungsbeträge sollen um vier Prozent steigen – in Pflegestufe 1 beispielsweise von 450 auf 468 Euro (ambulant) oder 1.023 auf 1.064 Euro (stationär).
  • Einschränkungen beim Anspruch auf Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege sollen abgebaut werden.
  • Für zusätzliche Betreuungsleistungen etwa für Hilfe im Haushalt sollen künftig alle Pflegebedürftigen mindestens 104 Euro pro Monat erhalten.
  • In Heimen soll die Zahl nachqualifizierter Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Möglich wird dies, weil stationäre Pflegeinrichtungen mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet werden sollen.
  • Der Zuschuss zu Umbauten, etwa für barrierefreie Badezimmer, und Pflegehilfsmittel steigt von 2.557 auf bis zu 4.000 Euro. Wer die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann für zehn Tage Lohnersatz bekommen.
  • In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch Demenzkranke systematisch als bedürftig eingestuft und in die Versicherung aufgenommen werden. Statt drei Pflegestufen wird es dann fünf Pflegegrade geben.
  • Mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr soll in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Mit ihm sollen mögliche Beitragssteigerungen in der Zukunft abgefedert werden.

Als Erstes muss der Gesetzesentwurf im Bundestag beraten werden.

Pflegebedürftige: ein Generationenthema - Volksbank Lübbecker Land

Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen das Thema Pflege für Pflegebedürftige wie Angehörige gleichermaßen besser machen. Foto: fotolia

Das Thema Pflege bzw. Pflebedürftige: Kein Buch mit sieben Siegeln

Sie sehen: Das Thema Pflege und Pflegebedürftige ist umfassend und schwer zu überblicken. Aber: Unterstützung bekommen Sie von unseren Experten der Volksbank Lübbecker Land, unseren Generationenberatern. Sie klären Sie zum Beispiel über die Kosten der Pflegestufen auf und erläutern Ihnen, was Sie tun können, damit Sie als Angehöriger eines Pflegebedürftigen nicht zur Kasse gebeten werden. Auch Stichwörter wie „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ spielen eine Rolle.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Generationenberatung:

Zum Nachlesen: Was sich mit den Pflegestärkungsgesetzen ab 2015 ändern soll

Zum Nachlesen: die geplanten Pflegeleistungen ab 2015

Es gibt mehr zu bedenken als „nur“ die Rente

Der wachsenden Bevölkerungsgruppe der Rentner stellen sich im Lübbecker Land viele Aufgaben

Die Altersstruktur der Menschen im Lübbecker Land hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Durchschnittlich ist gut jeder Fünfte 65 Jahre oder älter – also im Alter, in dem er oder sie Rente bezieht. Das Statistische Landesamt IT NRW hat dies in einer aktuellen Erhebung herausgearbeitet, Basis sind Zahlen aus dem Jahr 2012. Im Vergleich zum Jahr 1961 hat sich der Anteil der mindestens 65-Jährigen örtlich nahezu verdoppelt. Die lokalen Werte:

Kommune1961: 65 Jahre und älter2012: 65 Jahre und älter
Lübbecke11,5 %20,5 %
Espelkamp10,0 %19,9 %
Rahden12,1 %20,4 %
Pr. Oldendorf13,0 %19,9 %
Stemwede12,9 %20,8 %

Zum Vergleich: Die Entwicklung bei den Minderjährigen

Kommune1961: unter 18 Jahren2012: unter 18 Jahren
Lübbecke24,9 %18,4 %
Espelkamp29,4 %20,8 %
Rahden28,3 %18,5 %
Pr. Oldendorf25,5 %18,6 %
Stemwede26,8 %17,4 %

 

Das heißt: Es sind viele Menschen da, die man heutzutage als „Bestager“ oder „Silver Surfer“ beschreibt. Und das hat zur Folge: Es stellen sich viele Aufgaben. Denn nur wenn Sie sorgenfrei sind, können Sie das Leben wirklich genießen.

Denken Sie daran, frühzeitig wichtige Weichen zu stellen. Dazu gehören Dinge wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Dies sind Themen, die wir in unserer Generationenberatung der Volksbank Lübbecker Land mit Ihnen ansprechen und lösen.

 

Wir helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Stiftung tragen. Unter dem Dach der Volksbank Stiftung „Von Menschen für Menschen unserer Region“ gibt es passgenaue Modelle.

Informieren Sie sich hier über unsere Generationenberatung und das Stiftungskonzept

Besuchen Sie die Internetseite unserer Volksbank Stiftung

 

„Die Rente ist sicher“: Aber ist es auch Ihre Immobilie für Sie?

Ein Haus oder eine Wohnung müssen sich den sich verändernden Lebensphasen anpassen. Barrierefrei Umbauen bzw. Renovieren heißt das Stichwort. Das bedeutet zum Beispiel, dass Schwellen weitgehend verschwinden, dass Bodenbeläge rutschfest und Bad und WC seniorengerecht sind. Damit können Sie Ihre Immobilie auch aufwerten.

Informieren Sie sich hier über barrierefreies Renovieren

Stiftung: so attraktiv wie wohl noch nie

Auch im Lübbecker Land kam vergangenes Jahr eine neue Stiftung hinzu

Stiftungen sind offenbar so attraktiv wie nie – vor allem für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. In keinem anderen Bundesland wurden 2013 so viele Stiftungen des bürgerlichen Rechts neu gegründet wie in Nordrhein-Westfalen. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 131 neue Stiftungen (2012: 126). Im Kreis Minden-Lübbecke kamen im Jahr 2013 zwei neue Stiftungen hinzu; darunter die Anna Sophie Stegkemper-Stiftung unter dem Dach der Volksbank Stiftung „Von Menschen für Menschen unserer Region“. Insgesamt existieren somit im Mühlenkreis nun 52 Stiftungen. Die meisten von ihnen dienen sozialen Zwecken oder der Förderung von Kunst, Kultur und Sport.

„Stiftungen bilden eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Sie bieten den Menschen die Chance, wichtige gesellschaftliche Anliegen aktiv zu unterstützen“, sagte Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung der Zahlen. Bei der Gesamtzahl der Stiftungen nimmt NRW bundesweit den Spitzenplatz ein. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 3.902 Stiftungen (2012: 3.780). Aktuell sind bis Ende März 20 weitere Stiftungen hinzugekommen.

Wobei eine Stiftung Ihnen helfen kann

Die Volksbank Lübbecker Land hat einen großen Trumpf: ein hauseigenes Stiftungskonzept. Zertifizierte Experten unseres Hauses beraten Sie, in welcher Form Vermögen zum Beispiel für karitative Zwecke eingesetzt werden. Zu dem Konzept gehört auch unsere Stiftung „Von Menschen für Menschen unserer Region“. Dort können Sie Ihre eigene Stiftung mit überschaubarem Aufwand verwirklichen können, denn die Verwaltungsaufgaben übernimmt das Stiftungsteam der Volksbank. Dabei bestimmen dennoch Sie ganz allein Stiftungsnamen, Stiftungszweck und die Besetzung der Gremien.

Oder Sie möchten einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Personenkreis dauerhaft und regelmäßig Gutes tun? Dann rufen Sie Ihren eigenen Stiftungsfonds ins Leben. Unter dem Dach und der Verwaltung der Volksbank Stiftung haben Sie die Möglichkeit, alljährlich Erträge aus Ihrem gestifteten Vermögen einem klar definierten und abgegrenzten Zweck zugute kommen zu lassen.

Eine neue Stiftung: die Anna Sophie Stegkemper-Stiftung

Ein Beispiel aus der Praxis ist die Anna Sophie Stegkemper-Stiftung in Espelkamp. Ihre Gründung im Jahr 2013 wurde durch die Stiftungsexperten der Volksbank Lübbecker Land begleitet. Die Verwaltung der Stiftung ist bei der Volksbank Stiftung angesiedelt und damit in professionellen Händen. Mittlerweile hat die Anna Sophie Stegkemper-Stiftung ihre Arbeit – die Förderung von Kindern und Jugendlichen in deren musikalischer und künstlerischer Entwicklung – aufgenommen.

Er lenkt die Geschicke der Stiftung: Der Stiftungsrat der Anna Sophie Stegkemper-Stiftung (rechts: Klaus Höntsch/Volksbank Lübbecker Land).

Er lenkt die Geschicke der Stiftung:
Der Stiftungsrat der Anna Sophie Stegkemper-Stiftung (rechts: Klaus Höntsch/Volksbank Lübbecker Land).

Mehr Infos:

www.vmfm.de

www.anna-stegkemper-stiftung.de